Es gibt viele sehr gute Gründe, während des Studiums einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren. Mit dem Studienziel, später als Lehrerin oder Lehrer an einem Gymnasium zu arbeiten, kommen sogar noch eine ganze Reihe weiterer guter Gründe hinzu. Angesichts einer globalisierten, vernetzten und mobilen Welt, deren kulturelle Vielfalt und mobilitätsbedingte Heterogenität auch immer stärker in den Schulen und im Unterricht ankommt, bietet ein Auslandsaufenthalt neben den vielfältigen persönlichen Erfahrungen auch eine Möglichkeit professionsbezogene Kompetenzen zu erwerben.
Speziell für Ihr Lehramtsstudium bieten sich Ihnen zwei Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt:
- ein Unterrichtspraktikum im Ausland und/oder
- ein (lehramtsbezogener) Studienaufenthalt im Ausland.
In einer jährlich stattfindenden Infoveranstaltung informieren wir Sie zu Möglichkeiten, Programmen und Förderungen und geben Ihnen Tipps zur Planung.
Unterrichtserfahrung im Ausland
Unterrichtserfahrung im Ausland können Sie in den folgenden Grundvarianten sammeln:
- Sie absolvieren das Praktikum an einer Deutschen Schule im Ausland.
- Sie sind als Praktikant*in oder Assistent*in an einer Schule im Ausland.
- Sie sind als Assistent*in an einer Hochschule im Ausland (nicht anerkennbar).
Falls bestimmte Bedingungen erfüllt sind, kann dieser Auslandsaufenthalt als Teil der schulischen Praxis im Schulpraxissemester anerkannt werden. Für die verpflichtende Kurzform des Schulpraxissemesters gilt dasselbe Anmeldeverfahren wie für das Schulpraxissemester.
Beachten Sie bei der Planung des Praktikums im Ausland, dass dieses vor dem Schulpraxissemester in Baden-Württemberg absolviert worden sein sollte. Die dann noch fehlenden verpflichtenden 4 Wochen Schulpraxis in Baden-Württemberg absolvieren Sie in der Regel zu Beginn des Schuljahres ab September, also noch in den Semesterferien. Die Begleitveranstaltungen am Seminar müssen im Laufe des Semesters vollständig besucht werden.
Praktikum an einer Deutschen Schule im Ausland
Für die Organisation eines Praktikumsaufenthalts an einer Deutschen Schule im Ausland gibt es kein vorgeschriebenes Vorgehen. Die Bewerbung für einen Praktikumsaufenthalt erfolgt auf Eigeninitiative. Fragen wie Zeitpunkt, Dauer und Gestaltung des Praktikums klären Sie mit der jeweiligen Schule.
Falls Sie den Praktikumsaufenthalt als Teil des verpflichtenden Schulpraxissemesters anrechnen lassen wollen, muss das Praktikum an einer vom Kultusministerium Baden-Württemberg genehmigten Deutschen Auslandschule stattfinden und die erforderlichen Vorgaben erfüllen.
Eine Übersicht über die Deutschen Schulen im Ausland finden Sie bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen beim Bundesverwaltungsamt mit Sitz in Bonn.
Als Praktikant*in oder Assistent*in an einer Schule im Ausland
Um schulpraktische Erfahrung im Ausland zu sammeln, gibt es eine Reihe von Programmen, von denen wir Ihnen eine Auswahl im Folgenden vorstellen. Sie können sich ein Praktikum auch eigenständig organisieren. Bitte beachten Sie, dass Praktika nur unter den genannten Bedingungen für das Schulpraxissemester anerkennbar sind.
Im Rahmen der jährlich stattfindenden Infoveranstaltung „Auslandsaufenthalt im Lehramstsstudium“ werden weitere Programme sowie Erfahrungsberichte vorgestellt (siehe Veranstaltungskalender).
Beim Programm für Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) können Studierende für mindestens sechs Monate bis maximal elf Monate an einer ausländischen Schule im (Fremdsprachen-)Unterricht mitwirken und so ihre Kenntnisse über Sprache und Kultur des Gastlandes vertiefen. Das Programm ermöglicht angehenden Lehrkräften eine intensive sprachliche und methodisch-didaktische Fortbildung. Die Tätigkeit im Rahmen dieses Programmes kann für das Schulpraxissemester anerkannt werden.
Die Bewerbung ist ab Juli und bis Januar für das nächste Austauschjahr möglich.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zum Programm wie Teilnahmevoraussetzungen, Aufgaben, Einsatzorte und Dauer, Höhe des Unterhaltszuschuss etc. finden Sie in der Informationsbroschüre „Als Fremdsprachenassistenzkraft im Ausland unterrichten“ und auf der FSA-Seite des PAD.
Für Fragen und genauere Berichte steht Ihnen die/der Campusbotschafter*in der Universität Freiburg zur Verfügung. Schreiben Sie gerne Mails an: freiburg@fsa-pad.de
Um die Koordinatorin für den Raum Freiburg, Andrea Kullmann, zu erreichen, schreiben sie eine Mail an: Andrea.Kullmann@rpf.bwl.de
Das Goethe-Institut hat 2015 ein zentrales, stipendienbasiertes Programm zur Vermittlung von kurzzeitigen Schulpraktika für Lehramtsstudierende und junge Lehrkräfte an vom Goethe-Institut betreuten Schulen im Ausland mit dem Fokus auf Studierende der MINT-Fächer aufgelegt.
Das Ziel des Praktikums besteht darin, die Förderung der durch das Goethe-Institut betreuten Schulen im Ausland nachhaltiger zu gestalten und die Internationalisierung der deutschen Lehrerausbildung zu unterstützen. Gefördert wird SCHULWÄRTS! durch das Auswärtige Amt sowie die Praktikumsaufenthalte in China, Nordafrika und im Nahen Osten und in der Türkei durch die Stiftung Mercator.
Pro Kalenderjahr gibt es mehrere Bewerbungsrunden.
Weitere Informationen
Informationen zum Programm sowie zur Bewerbung und den Bewerbungszeiträumen gibt es auf der Webseite des Goethe-Instituts.
easyGo-easyCome ist ein interkulturelles Austauschprogramm, das Schul- und Sozialpraktika u.a. für Lehramtsstudierende im außereuropäischen Ausland im Zeitraum von sechs Wochen bis sechs Monate vermitteln.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Programm gibt es auf der Webseite von easyGo-easyCome.
Anerkennung von Auslandsaufenthalten bzw. Assistenzzeiten im Ausland für das Schulpraxissemester
Falls Sie planen, als Fremdsprachenassistent*in ins Ausland zu gehen oder ein Schulpraktikum an einer deutschen Schule im Ausland zu verbringen, können Sie damit bis zu acht Wochen der Schulpraxis im Schulpraxissemester (SPS) ersetzen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind. Um anerkannt werden zu können, muss der Auslandsaufenthalt immer an einem Gymnasium bzw. an einer Schule mit vergleichbarer Schülerklientel absolviert werden. Ein Einsatz an einer Hochschule kann nicht anerkannt werden.
Aufenthalte an einer deutschen Schule im Ausland
- mindestens 8 Wochen am Stück
- 10 Assistenzstunden pro Woche
- Sekundarstufe
Um anerkannt werden zu können, muss das Praktikum an einer vom Kultusministerium Baden-Württemberg genehmigten Deutschen Auslandschule stattfinden.
Aufenthalte im Ausland
insbesondere im Rahmen des Fremdsprachenassistenzprogramm (FSA) des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD):
- mindestens 6 Monate am Stück
- 10 Assistenzstunden pro Woche
- Sekundarstufe
Der entsprechende Aufenthalt muss durch eine formlose schriftliche Bescheinigung der ausländischen Schule bzw. des PAD bestätigt und von den Studierenden durch eine entsprechend strukturierte Ausarbeitung des Praktikums im Rahmen des studienbegleitenden Portfolios dokumentiert werden.
Die noch fehlenden vier Wochen des SPS müssen nach Absolvieren des Praktikums im Ausland an einer baden-württembergischen Schule absolviert werden. In der Regel finden diese vier Wochen der schulischen Praxis nach den Sommerferien im September und damit noch in den Semesterferien statt. Der Besuch der kompletten Begleitveranstaltungen eines Seminars ist verpflichtend.
Für diese verpflichtende Kurzform des Schulpraxissemesters gilt dasselbe Anmeldeverfahren wie für das Schulpraxissemester.
Die Anerkennung/Anrechnung des Auslandsaufenthalts auf die im Rahmen des SPS zu erwerbenden Kompetenzen wird vom LLPA – Außenstelle des Kultusministeriums beim Regierungspräsidium Stuttgart – geprüft und bescheinigt. Für die Anerkennung ist dem LLPA die entsprechende Bescheinigung des Auslandsaufenthaltes vorzulegen, die Vorlage des Portfolios ist nicht notwendig. Die Bescheinigung über die Anerkennung der Auslandspraxis ist zusammen mit dem Portfolio bzw. der Dokumentation des Auslandsaufenthalts im Verlauf der vierwöchigen Schulpraxis den Ausbildungslehrkräften an der Praktikumsschule in Baden-Württemberg vorzulegen.
Zeitpunkt des Praktikums im Ausland für eine Anerkennung
Das Absolvieren des Auslandspraktikums an einer deutschen Schule im Ausland bzw. der Aufenthalt im Rahmen eines Fremdsprachenassistentenprogramms ist auch im späten Bachelorstudium (ab dem 5. Semester) möglich. Die Begleitveranstaltungen und das 4-wöchige Praktikum an einer Schule in Baden-Württemberg sind jedoch im Masterstudium zu absolvieren.
Im Master of Education empfiehlt es sich, sich vorab zum Zeitpunkt und zur Einbettung des Praktikum ins Studium genau beraten zu lassen. Das Auslandspraktikum muss in jedem Fall vor der Kurzform des Schulpraxissemesters absolviert werden.
(Professionsbezogener) Studienaufenthalt im Ausland
Einen Studienaufenthalt im Ausland sinnvoll im Lehramtsstudium zu integrieren, ist das Ziel professionsbezogener Auslandsaufenthalte. Während des Studienaufenthaltes sollen dabei z.B. wenn möglich (auch) bildungswissenschaftliche und fachdidaktische Veranstaltungen an der ausländischen Hochschule belegt werden.
Aktuelle Informationen zu Programmen und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie beim International Office: https://www.international.uni-freiburg.de
Finanzierung
Falls Sie nicht an einem finanzierten Programm teilnehmen wie dem FSA-Programm des PAD oder Schulwärts des Goethe-Instituts gibt es weitere Angebote zur Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes, wie z.B. das DAAD-Programm Lehramt.International.
Ausführliche Informationen und Beratung zu Auslandsaufenthalten und Finanzierungsmöglichkeiten erhalten Sie beim International Office.
Lehramt.International für Studierende (DAAD)
Der DAAD unterstützt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in dem umfassenden Gesamtprogramm „Lehramt.International“ Lehramtsstudierende bei ihren Auslandsaufenthalten und die Hochschulen bei der Internationalisierung der Lehramtsstudiengänge. Lehramtsstudierende erhalten im Programm „Auslandspraktika für Lehramtsstudierende“ Stipendien für 1,5- bis 6 monatige Praktika an schulischen und Hochschuleinrichtungen im Ausland außerhalb der Erasmus+-Programmländer.
Lehramtsstudierende aller Fächerkombinationen und aller Schulformen erhalten ein Stipendium für selbstorganisierte Praktika an schulischen und Hochschuleinrichtungen im Ausland. Dafür stehen u.a. das PASCH-Netzwerk, Kooperations- und Partnerschulen der deutschen Hochschule im Ausland zur
Verfügung.
Bei dem Praktikum kann es sich sowohl um ein Pflichtpraktikum als auch um ein freiwilliges Praktikum handeln.
Unter schulische Einrichtungen fallen Einrichtungen im Primar-, Sekundar- und berufsbildenden Bereich. Nicht möglich sind Praktika an privaten Sprachschulen und bei Sprachkursanbietern, im Elementarbereich (z.B. Kindergarten) sowie grundsätzlich an Hochschulen.
Weitere Informationen, auch zum Bewerbungsverfahren, finden Sie unter www.studieren-weltweit.de/lehramt und unter www.daad.de/lehramt.
Lehramt.International für Lehramtsabsolvent*innen (DAAD)
Absolvent*innen eines Lehramtsstudiengangs können zwischen dem Masterabschluss und dem Beginn des Referendariats für 3-12 Monate gefördert werden. Mehr Informationen hier.