Sie haben weitere Fragen zum Lehramtsstudium an der Universität? Schreiben Sie uns eine Mail an: lehramtsberatung@zv.uni-freiburg.de
Alle Anlauf- und Beratungsstellen rund um das Lehramtsstudium an den Freiburger Hochschulen sowie außerhalb der Hochschulen finden Sie auf der Seite Seite Beratung & Kontakt.
Die Gymnasiallehrerprüfungsordnung (GymPO I) findet noch bis zum 31. Juli 2024, bei Fächerkombinationen mit Bildender Kunst oder Musik noch bis zum 31. Juli 2025, Anwendung. Die ursprüngliche Frist wurde somit nochmals verlängert. Nach den neuen Fristen werden in keinem Fall mehr Erste Staatsprüfungen nach GymPO I durchgeführt.
Terminkollisionen von Veranstaltungen lassen sich im komplexen Lehramtsstudium (zwei Fächer und Bildungswissenschaften) manchmal leider nicht vermeiden. Überlegen Sie daher, welchen Kurs Sie im Falle der Dopplung priorisieren. Entscheidungshilfen können sein, ob die Veranstaltung in jedem Semester oder nur im Winter- oder Sommersemester angeboten wird, ob eine Veranstaltung Voraussetzung für den Besuch einer darauf aufbauenden Veranstaltung ist oder ob eine der Veranstaltungen der Orientierungsprüfung zugeordnet ist.
Dafür gibt es das Studium der Wirtschaftspädagogik (Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen; Bachelor/Master); diesen Studiengang können Sie derzeit an den Hochschulen Hohenheim, Konstanz und Mannheim absolvieren.
Das ist abhängig von Ihrem Fach. Wir empfehlen Ihnen, das Latinum so schnell wie möglich in Angriff zu nehmen, damit Sie es „hinter sich haben“. In der Regel muss das Latinum für die Bewerbung zum Master of Education vorliegen. Für das Fach kath. Theologie müssen das Latinum und Graecum bzw. die fachspezifischen Latein- und Griechischkenntnisse bereits zum Ende des 2. Fachsemesters im poly. 2-HF-Bachelor erbracht werden.
Nein, nur im Wintersemester.
Für das Referendariat werden Sie von Regierungspräsidium einer Schule zugewiesen. Sie können bei der Anmeldung zum Referendariat zwar eine Wunschschule angeben und diese kann auch die Schule sein, an der sie das Praxissemester absolviert haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie dieser Schule dann aber zugewiesen werden, ist eher gering zu nennen.
Für den regulären Eintritt ins Referendariat zum Januar muss das Abschlusszeugnis für den M.Ed. spätestens Anfang Dezember dem Regierungspräsidium vorgelegt werden. Die Abschlussdokumente beantragen Sie beim Zentralen Prüfungsamt M.Ed.
Zwischen der Beantragung und der Zustellung der Abschlussdokumente liegen etwa vier Wochen, d.h. Sie sollten diese spätestens Anfang November beim Zentralen Prüfungsamt beantragen. Entsprechend können Sie mit den in Ihren Fächern veranschlagten Korrekturzeit den spätestmöglichen Abgabetermin ausrechnen.
Unter bestimmten Bedingungen können Sie das Referendariat schon als Gasthörer*in beginnen, obwohl das Abschlusszeugnis noch nicht zu Referendariatsbeginn vorliegt. Bedingung ist, dass Sie mit Referendariatsbeginn im Januar keine Studienanteile mehr erbringen müssen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Fächer handhaben die Übermittlung der Zugangsdaten zu Online-Veranstaltungen sehr unterschiedlich, sodass sich hier keine allgemeine Aussage treffen lässt. In der Regel gehen ihnen diese per Mail zu, zum Teil werden sie aber auch nur im entsprechenden Kursraum in ILIAS oder im Vorlesungsverzeichnis veröffentlicht. Generell gilt: Melden Sie sich möglichst früh für Veranstaltungen an, um keine Informationsmail im Vorfeld zu verpassen und fragen Sie ggf. beim betreffenden Dozenten / der betreffenden Dozentin nach, wenn Sie zum Beginn der Vorlesungszeit die benötigten Informationen noch nicht erhalten haben.
Welche Veranstaltungen in welchem Semester angeboten werden, hängt vom jeweiligen Angebot in den Fächern ab. Konsultieren Sie hierzu das Vorlesungsverzeichnis bzw. Ihre*n Fachstudienberater*in.
Der Master of Education an der Uni Freiburg ist professionsbezogen konzipiert. Ziel ist eine möglichst große Kohärenz zwischen den Bereichen der Fachwissenschaften, der Fachdidaktikten, den Bildungswissenschaften und der Schulpraxis im Studienverlauf zu etablieren. Natürlich können Sie mit Ihrer individuellen Planung vom vorgesehenen Studienverlaufsplan abweichen. Berücksichtigen Sie bei einer abweichenden Planung aber evtl. Vorgaben der Fächer und die weiteren Studienbestandteile wie eben das 2. Fach, die BiWi und das ‚halbe‘ Semester im Anschluss an das Schulpraxissemester.
Ja. Der Auslandsaufenthalt ersetzt maximal 8 Wochen Schulpraxis, 4 Wochen Schulpraxis an einem baden-württembergischen Gymnasium oder einer Beruflichen Schule und die Begleitveranstaltungen am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte sind für das vollständige SPS verpflichtend.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Hier gibt es keine Befristung. Entscheidend sind die Kriterien für die Anrechnung.
Informationen zur Anrechnung von Auslandsaufenthalten finden Sie hier.
Sie erhalten die Zugangsdaten jährlich automatisch, solange Sie das SPS noch nicht absolviert haben.
Sie finden auf der Anmeldeseite des Praxissemesters die Schulen angegeben, bei denen das Praktikum durchgeführt werden kann. Darunter finden sich auch private Gymnasien – aber nicht alle privaten Schulen, die es in Baden-Württemberg gibt.
Ausführliche Hinweise zum Anmeldeverfahren zum Schulpraxissemester im Master of Education finden Sie auf der Seite zum SPS.
Nein, im Praxissemester spielt dies noch keine Rolle. Wenn Sie allerdings Ihr Referendariat an einem Beruflichen Gymnasium absolvieren, müssen Sie eine zusätzliche Lehrprobe an einem allgemeinbildenden Gymnasium ablegen, um später die Lehrbefähigung für alle Stufen des Gymnasiums zu bekommen.
Nein, Semestertickets gibt es nur für den Nahverkehr am Hochschulstandort, an dem man immatrikuliert ist.
Grundsätzlich ist das möglich. Die Frage ist aber, inwiefern es wirklich sinnvoll ist. Mit den beiden Praktika während des Studiums haben Sie Gelegenheit zwei verschiedene Schulen mit ihren jeweiligen Schulkulturen kennenzulernen. Sie sollten diese Gelegenheit nutzen.
Die Begleitveranstaltungen finden an demjenigen Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte statt, in dessen Einzugsbereich Ihre Schule liegt.
Beachten Sie, dass es in manchen ‚kleinen‘ Fächern sein kann, wie z.B. Russisch oder Chinesisch, dass die Ausbildung in diesen Fächern an einem anderen Seminar stattfindet.
Nein, Sie können sich bei der Online-Anmeldung zum SPS an bis zu fünf allgemeinbildenden Gymnasien oder beruflichen Schulen in ganz Baden-Württemberg vormerken lassen. Mögliche Schulen werden Ihnen im Online-Portal angegeben. Die Begleitveranstaltungen finden dann an demjenigen Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte statt, in dessen Einzugsbereich die Schule liegt, die Ihnen zugeteilt wird.
Ja, je nach individuellem Studienverlauf kann das durchaus sinnvoll sein und ist ohne weiteres möglich.
Das Schulpraxissemester ist als Vollzeitpraktikum konzipiert. Sie sollten sich die Zeit nehmen, um das Schulleben und Unterrichtsgeschehen in all seinen Facetten kennenzulernen: durch Hospitationen, eigenen Unterricht, Unterrichtsvorbereitung, Konferenzen, Veranstaltungen an der Schule. Auch die Begleitveranstaltungen am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte müssen Sie zeitlich einplanen. Berücksichtigen Sie diese Anforderung bereits im Vorfeld bei ihrer Studien- und Finanzplanung.
Diese im Studienverlauf für das 3. Semester vorgesehenen Veranstaltungen finden im Anschluss an das Praxissemester, also ab Januar, in der Regel als Blockveranstaltungen statt.
Das Praxissemester findet von September bis Dezember statt und umfasst 16 ECTS-Punkte. Für die Zeit im restlichen Semester ab Januar sind im Studienverlaufsplan in den Fächern wie auch in den Bildungswissenschaften Blockveranstaltungen vorgesehen. Diese im Studienverlaufsplan vorgesehenen Veranstaltungen ‚füllen‘ dann auch die noch offenen 14 ECTS-Punkte für ein vollständiges Semester.
D.h. also, dass Sie in Ihrem Praxissemester keine Veranstaltungen belegen können, die durchgehend das gesamte Semester von Oktober bis Februar stattfinden.
Die Lehrereinstellung ist eine komplexe Angelegenheit – in Baden-Württemberg ist sie im Einstellungserlass geregelt. Wesentlich für die Einstellungschancen sind die Fächer bzw. die Fächerkombination, die Noten sowie die Mobilitätsbereitschaft.
Für die Einstellungsnote zählen sowohl die Abschlussnote Ihres Studiums (Bachelor und Master) als auch Ihres Vorbereitungsdiensts, aus denen sich dann die sog. Leistungszahl ergibt.
Die Ausbildung für die verschiedenen Lehrämter erfolgt in Baden-Württemberg getrennt, ein Wechsel oder eine Umschulung nach dem Abschluss ist in der Regel nicht vorgesehen. Insofern ist die Antwort auf diese Frage: Nein.
Das schließt aber nicht aus, dass z.B. aufgrund von Engpässen in der Personalsituation eine Einstellung von Gymnasiallehrkräften ausnahmsweise auch an anderen Schularten möglich sein kann.
Die Ausbildung für die verschiedenen Lehrämter erfolgt in Baden-Württemberg getrennt, ein Wechsel oder eine Umschulung nach dem Abschluss ist in der Regel nicht vorgesehen. Das schließt nicht aus, dass z.B. aufgrund von Engpässen in der Personalsituation eine Einstellung von Gymnasiallehrkräften an Grundschulen zeitweise ermöglicht wird. Informationen hierzu finden Sie hier.
Grundsätzlich sollten Sie sich aber in den ersten Semestern Ihres Studiums klar werden, an welcher Schulart Sie später unterrichten möchten.
Ja, das ist grundsätzlich möglich.
An den Beruflichen Schulen (inkl. Berufliche Gymnasien) gibt es allgemeinbildende und berufsbezogene Fächer. Die Universität Freiburg bietet nur das Studium von allgemeinbildenden Fächern an. Damit können Sie später aber sowohl an allgemeinbildenden Gymnasien als auch an Beruflichen Schulen als Lehrkraft arbeiten. Die Praxisphasen im Studium können Sie sowohl am allgemeinbildenden Gymnasium als auch an einer beruflichen Schule absolvieren.
Auch für das Referendariat können Sie für eine der beiden Schularten entscheiden. Nach dem Referendariat an einem allgemeinbildenden Gymnasium können Sie sich auch für die Einstellung an den Beruflichen Schulen bewerben. Falls Sie Ihr Referendariat an einer Beruflichen Schulen machen, sich aber die Möglichkeit offenhalten möchten, auch auch an einem allgemeinbildenden Gymnasium unterrichten zu dürfen, müssen Sie noch eine zusätzliche Lehrprobe absolvieren.
Mit einem in Deutschland erworbenen Lehramtsabschluss können Sie auf jeden Fall an einer deutschen Schule in Europa oder im außereuropäischen Ausland arbeiten. Informationen hierzu finden Sie bei der beim Bundesverwaltungsamt angesiedelten Zentralstelle für das Auslandsschulwesen.
Innerhalb Europas gibt es gesetzliche Regelungen, die die gegenseitige Anerkennung der Lehramtsabschlüsse regulieren. Erkundigen Sie sich im Zielland nach dem jeweiligen Anerkennungsverfahren.
In welchem Umfang Sie Ihre Fächer tatsächlich unterrichten, entscheidet sich für jedes Schuljahr mit der Deputatsplanung von neuem. Das Deputat ist die Anzahl der Stunden, die man als Lehrkraft zu unterrichten hat. In die Deputatsplanung fließen viele Faktoren mit ein: Zahl der Klassen, Verteilung der Fächer im Kollegium, Wünsche der Lehrkräfte etc.
Prinzipiell steht Ihnen nach Abschluss Ihres Masters der Weg einer Promotion und anschließend einer Habilitation offen. Ob Ihr Master-Abschluss vom Umfang her für die gewünschte Promotion ausreicht oder Sie ggf. Leistungen „nachstudieren“ müssen, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nicht pauschal beurteilen.
Didaktik bezeichnet die Wissenschaft vom Lehren und Lernen. In den Fachdidaktiken lernen Sie, wie Sie die Inhalte Ihres Fachs schüler*innengerecht vermitteln können. Sie lernen didaktische Konzepte kennen, die sich speziell auf Ihr Fach beziehen.
Sie schreiben jeweils eine wissenschaftliche (Abschluss-)Arbeit. Umfang und Inhalt unterscheiden sich von Fach zu Fach. Während des Studiums gibt es allerdings weitere benotete Prüfungen in Form von mündlichen Prüfungen, Klausuren oder Hausarbeiten, die Teil der Abschlussnote sind.
Nein. Der Studienbeginn im ersten Semester ist immer nur zum Wintersemester möglich.
Klausuren, Hausarbeiten, mündliche Prüfungen, Praktika – die Ausgestaltung der Studien- und Prüfungsleistungen liegt bei den Fächern und unterscheidet sich dementsprechend. Einen Unterschied zum „Nicht-Lehramtsstudium“ gibt es nicht.
Nein. Den Zeitpunkt Ihres Auslandssemesters können Sie frei wählen. Es ist aber sinnvoll, erst einmal im Studium anzukommen und die Auslandspläne erst ab dem zweiten oder dritten Semester anzugehen. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung ggf. Besonderheiten der Fächer, wie bspw. Veranstaltungen, die nur in bestimmten Semestern angeboten werden. Prüfen Sie auch, ob Sie sich einen Auslandsaufenthalt ggf. im Rahmen Ihrer Prüfungsordnung als Modul anrechnen lassen können.
Ja. Sowohl die Universität als auch private Sprachschulen bieten in Freiburg Vorbereitungskurse für die staatliche Latinumsprüfung an, die Sie für einige Fächer, wie z.B. Geschichte oder Philosophie/Ethik benötigen. Sind lediglich Lateinkenntnisse gefordert, wie z.B. in den romanischen Sprachen oder kath. Theologie, können Sie diese meist in entsprechenden Veranstaltungen der Universität erwerben. Ähnliches gilt für Altgriechisch. Informationen zu den geforderten Sprachkenntnissen und deren Umfang finden Sie in den jeweiligen Prüfungsordnungen bzw. den jeweiligen Fächerseiten.
Bitte beachten Sie, dass gerade die staatlichen Sprachprüfungen u.U. einen großen Vorbereitungsaufwand erfordern. Für Latinum/Graecum bzw. den Erwerb von Sprachkenntnissen erhalten Sie deshalb ggf. zusätzliche Semester auf Ihre Regelstudienzeit angerechnet. Informationen hierzu können Sie ebenfalls den entsprechenden Prüfungsordnungen entnehmen.
Rechtlich gesehen nicht. Sie können jedes Fach studieren, unabhängig davon, ob sie es in Ihrer Schulzeit belegt oder abgewählt haben. Entscheidend ist lediglich, ob Sie die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Ein Mindestmaß an Interesse für Ihr Studienfach ist aber selbstverständlich sinnvoll, Einstellungschancen sollten bei Ihrer Wahl allenfalls eine untergeordnete Rolle spielen. Sollten Sie das Studium einer Fremdsprache in Erwägung ziehen, ist es sinnvoll, diese bereits in Grundzügen zu beherrschen. Das universitäre Studium einer Fremdsprache ist kein Sprachkurs, sondern die intensive Beschäftigung mit eben dieser. In den meisten Veranstaltungen werden entsprechende Vorkenntnisse vorausgesetzt, auch wenn sie nicht formell Teil der Zugangsvoraussetzungen sind.
Ja. Sie studieren ein zusätzliches Fach im Umfang von 120 ECTS-Punkten, wofür vier Semester Regelstudienzeit veranschlagt werden.
Im Erweiterungsmaster schreiben Sie lediglich eine weitere Masterarbeit. Informationen zum Studium des Erweiterungsfachs an der Universität Freiburg finden Sie hier.
Prinzipiell ist ein Wechsel zu jeder Phase der Lehramtsausbildung möglich. Die Kultusministerkonferenz hat 1999 eine gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen beschlossen und diese 2013 nochmals konkretisiert.
Erkundigen Sie sich aber bei einem Wechsel über die Vorgaben insbesondere im Hinblick auf die möglichen Fächerkombinationen.
Da Bildungspolitik Ländersache ist, legen die Bundesländer fest, welche Fächerkombinationen für das Lehramtsstudium bzw. den Schuldienst im jeweiligen Bundesland möglich sind. Falls Sie also während des Studiums oder zum Referendariat den Wechsel des Bundeslandes planen, erkundigen Sie sich nach den jeweiligen Vorgaben und Regularien.
Vereinfacht gesagt müssen Sie mindestens zwei und können Sie höchstens drei Fächer innerhalb eines Lehramtsstudiums studieren, die Sie ins Referendariat und damit an die Schule „mitnehmen“. Grundsätzlich aber können Sie so viele Fächer und so viele Studiengänge studieren, wie Sie möchten. Es gibt hier derzeit keine Obergrenze. Beachten Sie aber die Regelungen zum Parallel- bzw. Zweitstudium und den Zweitstudiengebühren.
Aktuelle Prognosen zu den Einstellungschancen finden Sie im entsprechenden Merkblatt des Kultusministeriums.
Grundsätzlich aber gilt, dass Sie Fächer studieren sollten, auf die Sie neugierig sind, die Ihnen Freude bereiten und die Sie gerne unterrichten möchten.
Nein, gemäß den Vorgaben des Kultusministeriums muss beim Lehramtsstudium in Baden-Württemberg ein künstlerisches Fach immer mit einem wissenschaftlichen Fach kombiniert werden.
Prinzipiell können Sie alle wissenschaftlichen Fächer untereinander oder mit einem künstlerischen Fach kombinieren. Die Kombination katholische Theologie / Philosophie ist allerdings später im Referendariat nicht möglich und kann auch an Gymnasien in Baden-Württemberg nicht unterrichtet werden.
Ja, für die Fächer Kunst bzw. Musik bewerben Sie sich jeweils an der Akademie bzw. der Musikhochschule. Für das wissenschaftliche Fach bewerben Sie sich an der Universität.
Bei einer Kombination von wissenschaftlichem und künstlerischem Fach studieren Sie ersteres an einer Universität, letzteres an einer Kunstakademie bzw. Musikhochschule. Da Sie bei dieser Studienform einen höheren Koordinationsaufwand haben (da Sie an zwei Hochschulen studieren) sowie Zeit für Ihre künstlerische Tätigkeit benötigen, ist hierfür eine längere Regelstudienzeit vorgesehen. Wie Sie Ihre Fächer studieren, bleibt Ihnen überlassen, richtet sich jedoch erfahrungsgemäß nach den Gegebenheiten und Abläufen an der Kunst- bzw. Musikhochschule.
Informationen zu Teilbefreiungen von der Aufnahmeprüfung finden Sie hier.
Informationen zur Anerkennung externer Prüfungen finden Sie hier.
Freiwilligendienste können sich gemäß der jeweiligen Auswahlsatzung auf die Verfahrensnote im Bewerbungsverfahren auswirken. Wie Sie die Auswahlsatzungen zu den jeweiligen Fächern finden, erfahren Sie auf unserer Fächerseite.
Wartesemester können im Zulassungsverfahren für zulassungsbeschränkte Fächer eine Rolle spielen. Sie erhöhen Ihre Chancen auf Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Fach, wenn Sie Wartesemester nachweisen können. Diese ergeben sich aus dem Datum Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur).
Als Wartesemester zählen alle vollen Halbjahre (1.04.bis 30.09.eines Jahres und 1.10.bis 31.3.des folgenden Jahres), die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung/des Abiturs bis zur Aufnahme eines Studiums verstrichen sind und in denen Sie nicht an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren. Diese Semester nach Ihrem Abitur zählen automatisch als Wartezeit. Als Wartezeit werden höchstens 7 Halbjahre berücksichtigt.
Quelle: https://www.studium.uni-freiburg.de/de/bewerbung/faq/faq
Eine Ausbildung zählt somit als Wartesemester, ein Erststudium (auch ohne Abschluss) hingegen nicht.
In der Regel ist die Abiturnote für Ihre Zulassung entscheidend. Einzelne Fächer ziehen allerdings auch eine gewichtete Abiturnote heran oder veranstalten Aufnahmetests. Weitere Informationen zu den zulassungsbeschränkten Fächern im Lehramtsstudium finden Sie hier.
Sie können sich für einen Studienplatz bewerben, sobald Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur) erhalten haben. Eine Bewerbung im Voraus, z.B. bereits nach der 11. Klasse, ist nicht möglich bzw. nötig.
Die Bewerbungsfristen können Sie den Seiten des Service Center Studium entnehmen. In der Regel dauert die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Fächer vom 1.6. bis 15.7. Im „Merkblatt für Bewerber*innen für das erste Fachsemester“ finden Sie weitere Informationen.
Coronabedingte Verzögerungen bei den Abiturprüfungen werden von Seiten der Universität natürlich bei der Festlegung der Fristen berücksichtigt.
In der Regel nicht. Zum Einen ist das Orientierungspraktikum im polyvalenten 2-HF-Bachelorstudiengang verortet, aus diesem Grund können Praktika, die vor dem Studium erbracht wurden, in der Regel nicht anerkannt werden. Des Weiteren hat das Orientierungspraktikum an der Universität Freiburg ein sehr spezielles Konzept mit begleitenden Workshops und Pflichtaufgaben, so dass viele andere Praktika nicht anerkannt werden können.
Ausführliche Informationen zum OSP wie Zeitpunkt, Anmeldung, Zielsetzung etc. finden Sie auf der FACE-Seite zum OSP.
Während Sie sich für das Orientierungspraktikum an einer Schule Ihrer Wahl bewerben können, werden Sie im Referendariat einer Schule zugewiesen. In der Regel werden es also unterschiedliche Schulen sein, an denen Sie die verschiedenen Praxisphasen (Orientierungspraktikum im poly-Bachelor, Schulpraxissemester im M.Ed. und Referendariat) absolvieren. Verschiedene Schulen kennenzulernen ist auch unter Lern- und Erfahrungsgesichtspunkten sehr sinnvoll.
Ausführliche Informationen zum OSP wie Zeitpunkt, Anmeldung, Zielsetzung etc. finden Sie auf der FACE-Seite zum OSP.
Nein. Ein Vereinspraktikum muss von Sportstudierenden bei der Bewerbung zum Referendariat nachgewiesen werden. Weiterführende Hinweise zu den erforderlichen Praktika für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst finden Sie hier.
Ausführliche Informationen zum OSP wie Zeitpunkt, Anmeldung, Zielsetzung etc. finden Sie auf der FACE-Seite zum OSP.
Auf der Corona-Seite der Universität finden Sie die jeweils aktuellen Regelungen zum Studium.
In den dortigen FAQs heißt es unter der Frage „Ich bin Studierende/r und habe keine ausreichend gute Internetanbindung. Gibt es außer der UB Arbeitsräume, die ich nutzen kann?“:
Studierende, Gasthörer*innen und Promovierende können ab dem 30.06.2020 die Hörsäle 3042, 3043 und 3044 („Aquarium“, Anbau KGIII) für freies Arbeiten nach vorheriger Veranstaltungsbelegung und Platzzuweisung nutzen. NEU: Es besteht nun zudem die Möglichkeit zur Nutzung der PC-Pools Werthmannstr. 4.
Zur Vermeidung eines unkontrollierbaren Andrangs ist es notwendig, die Arbeitsplätze zu buchen. Wie auch bei unserer UB erfolgt dies über HISinOne. Wenn Sie Interesse an einem Arbeitsplatz haben, so beachten Sie diese Informationen.
Da derzeit ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, wird der Ablauf beim Zugang für freies Arbeiten vereinfacht. Das Belegen ist 2 Tage im Voraus ab 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr des aktuellen Tages möglich und Sie werden sofort zugelassen, solange freie Plätze verfügbar sind. Für den Montag beginnt die Belegung am Donnerstag.
Beim Nutzen der Räume für freies Arbeiten achten Sie bitte auf Folgendes:
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Halten Sie bitte Abstand.
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Tragen Sie beim Zugang und Verlassen Ihres Arbeitsplatzes eine Mund-Nasen-Bedeckung.
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Nutzen Sie ausschließlich die markierten Arbeitsplätze. Wir müssen die Beschränkung auf diese Arbeitsplätze regelmäßig überprüfen.
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Die Räume werden regelmäßig und auf die aktuelle Situation sowie Belegung abgestimmt durch die Universität gereinigt. Es werden Ihnen ergänzend Reinigungsmittel zur Verfügung gestellt, um bei Bedarf Oberflächen zusätzlich reinigen zu können.
Das akademische Jahr ist aufgeteilt in Winter- (01.10. – 31.03.) und Sommersemester (01.04. – 30.09.). Daneben ist für Sie auch relevant, wann der Vorlesungsbeginn bzw. das Vorlesungsende ist. Im Wintersemester 2020/21 ist die Vorlesungszeit vom 02.11.20 bis 13.02.2021. Die jeweils aktuellen Semester- und Vorlesungstermine finden Sie auf der Seite des Service Center Studiums.
Im bilingualen Unterricht werden Inhalte und Probleme eines Sachfaches in der Fremdsprache erarbeitet. Daher haben Lehrkräfte, die bilingual unterrichten, in der Regel die Fächerkombination Sachfach + Fremdsprache. An allen Ausbildungsseminaren in Baden-Württemberg wird Bilinguales Unterrichten als Zusatzausbildung im Referendariat angeboten. Die Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen und Ausbildungsinhalten finden sich im Merkblatt des Kultusministeriums.
Psychologie ist in Baden-Württemberg kein lehramtsbezogenes Studium. Oder anders ausgedrückt: Dem 2-stündigen Wahlfach Psychologie in der Oberstufe des allgemeinbildenden Gymnasiums geht kein Studienfach Psychologie an der Universität voraus. Wer das Wahlfach Psychologie an einem Gymnasium unterrichtet, entscheidet in aller Regel die jeweilige Schulleitung.
Ein Auslandsaufenthalt ist beim Studium einer Fremdsprache nicht verpflichtend vorgeschrieben, aber natürlich dringend zu empfehlen. Neben einem studienbezogenen Auslandsaufenthalt, über den die Fächer und das International Office regelmäßig informieren, gibt es auch im Rahmen des Lehramtsstudiums Möglichkeiten ins Ausland zu gehen. Weiterführende Hinweise, insbesondere für Schulpraktika im Ausland, finden Sie hier.
Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass Sie sich nach dem Bachelorabschluss für den Master of Education an einer anderen Universität bewerben. Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der Ziel-Hochschule über die Zulassungsbedingungen und angebotenen Fächer bzw. Fächerkombinationen.
In der Regel erfolgt das Lehrangebot der PH im M.Ed. im Rahmen der Fachdidaktik und der Bildungswissenschaften. In einigen wenigen Fächern finden auch schon im poly-Bachelor Fachdidaktik-Veranstaltungen an der PH statt.
Die Fachdidaktik ist im Studienverlauf des jeweiligen Faches integriert. Konsultieren Sie zu dieser Frage bitte die Studienverlaufspläne.
Aus verschiedenen organisatorischen und personellen Gründen findet im Wintersemester 20/21 kein lehramtsspezifisches Mentoring statt. Über das voraussichtlich im Sommersemester 2021 geplante Mentoringprogramm informieren wir Sie über unseren Newsletter.
Welche Sprachkenntnisse notwendig sind bzw. bis wann sie vorliegen müssen, finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung für Ihr Fach bzw. oft auch auf den Webseiten der Fächer.
Im Unterschied zum Latinum müssen Lateinkenntnisse, die z.B. in den romanischen Sprachen als Sprachvoraussetzung verlangt werden, nicht durch ein amtliches Prüfungszeugnis nachgewiesen werden. Informationen, wie Lateinkenntnisse erworben bzw. nachgewiesen werden können, finden Sie auf den jeweiligen Fachseiten.
Informationen zum Erwerb der jeweils geforderten Sprachkenntnisse finden Sie immer auf den jeweiligen Fachseiten sowie auf den Seiten des Seminars für Griechische und Lateinische Philologie.
Das Studium des dritten Faches beenden Sie mit einer zusätzlichen Masterarbeit und erwerben hier einen sog. Erweiterungsmaster. Es hat damit keine Auswirkungen auf den M.Ed.-Abschluss in den anderen beiden Fächern. Das Referendariat schließen Sie mit dem Staatsexamen ab und erhalten hier ebenfalls zwei Zeugnisse: Das Staatsexamen für die Fächer 1 und 2 und ein Zeugnis für das Erweiterungsfach. Hinweise zum Einstellungsverfahren in Baden-Württemberg finden Sie auf unserer Homepage.
Möglich ist das Studium eines dritten Faches ab der Bachelorphase. Um im Studium anzukommen, empfehlen wir, mit dem Studium eines dritten Faches nicht vor dem dritten Fachsemester zu beginnen.
Grundsätzlich ja. Für die genauere Studienorganisation können Sie sich an die Lehramtsberatung der School of Education FACE wenden (lehramtsberatung@uni-ph.face-freiburg.de). Eine Beratung ist insbesondere zu empfehlen, wenn das von Ihnen angestrebte dritte Fach derzeit an der Uni Freiburg nicht als Erweiterungsfach geplant ist.
Im polyvalenten Bachelor haben Sie die Studienwahl der beiden Optionen: Lehramt oder Individuelle Studiengestaltung. Sie legen sich bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit fest, welche der beiden Optionen dann auf Ihrem Bachelorzeugnis steht. Und natürlich müssen Sie die Inhalte für die jeweilige Option dann absolviert haben. Für die Lehramtsoption heißt das: Vorlesung Einführung in den Bildungswissenschaften, Orientierungspraktikum mit Vor- und Nachbereitung, Fachdidaktik in den beiden Fächern. Voraussetzung für die Zulassung zum Master of Education ist der Nachweis der Lehramtsoption.
Grundsätzlich eröffnet der poly-Bachelor auch den Zugang zu Fachmaster-Studiengängen. Entscheidend sind die Zulassungsbedingungen für den Masterstudiengang, den Sie anschließen möchten. D.h. Sie müssen von diesem Ziel her planen und sich entsprechend rechtzeitig informieren, welche Zulassungsanforderungen der von Ihnen angestrebte Masterstudiengang hat.
Ja.
Es gibt kein (erstes) Staatsexamen mehr als Studienabschluss. Das Referendariat aber schließt man weiterhin mit einem Staatsexamen ab.
In der Regel ist eine Anrechnung nicht möglich, da es sich um verschiedene Fächer mit unterschiedlichen Studieninhalten handelt. Falls es sich um affine (verwandte) Fächer handelt, kann es hier Ausnahmen geben. Ansprechpartner sind die Fachstudienberatungen.
Nein. Das Orientierungspraktikum (OSP) ist Teil des bildungswissenschaftlichen Moduls und damit nicht fächerabhängig. Sie müssen es nicht nochmal belegen, wenn Sie einen Fachwechsel durchführen.
Ausführliche Informationen zum OSP wie Zeitpunkt, Anmeldung, Zielsetzung etc. finden Sie auf der FACE-Seite zum OSP.
Ja: Das ist grundsätzlich möglich, sollte jedoch nur so gemacht werden, wenn es zwingende Gründe dafür gibt.
Ausführliche Informationen zum OSP wie Zeitpunkt, Anmeldung, Zielsetzung etc. finden Sie auf der FACE-Seite zum OSP.
Nein – tatsächlich können Sie aus dem Fächerangebot der Uni Freiburg für den polyvalenten 2-HF-B bzw. M.Ed. bis auf die Ausnahme Philososphie/Ethik und Kath. Theologie alle Fächer miteinander kombinieren, unabhängig davon, ob es sich um schulische Haupt- oder Nebenfächer handelt.
Unter Einstellungsgesichtspunkten kann es sinnvoll sein, sich über den Bedarf in einzelnen Fächern zu informieren. Weiterführende links finden Sie auf der FACE-Seite Lehrer*innenberuf.
Ggfs. – insbesondere beim Studium von zwei schulischen Nebenfächern, die an der Schule nur in geringem Umfang unterrichtet werden – kann es auch sinnvoll sein, ein drittes Fach zu studieren.
Wie Sie in Freiburg drei Fächer für das Lehramt studieren können, erfahren Sie auf der FACE-Seite Erweiterungsfach.
Nein, an Schulen, die man selbst besucht hat, darf man das SPS gemäß der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht absolvieren.
Ausführliche Informationen zum SPS wie Zeitpunkt, Anmeldung, Zielsetzung etc. finden Sie auf der FACE-Seite zum SPS oder auf LehrerOnline Baden-Württemberg.
Sie sollten, um nicht zu viele Baustellen gleichzeitig zu eröffnen, im Hauptstudium Ihre Scheine machen, die Wissenschaftliche Arbeit in den Semesterferien vor der Wissenschaftlichen Prüfung / Anmeldung angehen und sich dann in Ruhe auf das 1. und anschließend das 2. Fach vorbereiten. Die Wissenschaftliche Arbeit sollten Sie also mit Beginn der Prüfungsvorbereitung fertig gestellt haben.
In den Fächern Biologie und Chemie wird die Wissenschaftliche Arbeit in der Regel nach der mündlichen Prüfung angefertigt. In den Fächern Geographie und Physik kann die Anfertigung ebenfalls nach der mündlichen Prüfung erfolgen, spätestens jedoch im Anschluss an die mündliche Prüfung im 2. Fach. Die Meldung muss dann innerhalb eines Monats nach der mündlichen Prüfung im 2. Hauptfach beim LLPA eingegangen sein.
Ja, Sie müssen immatrikuliert sein und dürfen nicht beurlaubt sein.
Die GymPO I von 2009 sieht eine einheitliche Bearbeitungszeit von 4 Monaten (20 ECTS-Punkte) sowohl für die Geistes- als auch die Naturwissenschaften vor.
Bitte beachten Sie beim Anfertigen der Wissenschaftlichen Arbeit folgende Terminkonstellation:
Beim Abschluss der Wissenschaftlichen Prüfung/der Erweiterungsprüfung im Herbst wird das Zeugnis in der Regel ab Mitte Dezember versandt. Hierfür müssen alle Prüfungsteile (Fachprüfungen und Wissenschaftliche Arbeit) bewertet vorliegen. Um dies zu gewährleisten, muss also die Wissenschaftliche Arbeit spätestens 6 Monate (4 Monate Bearbeitungszeit plus 2 Monate Bewertungszeit) vorher angemeldet werden. Kandidat wie Prüfer haben ein Anrecht auf die in der Prüfungsordnung festgelegten Zeiträume.
Da das Landeslehrerprüfungsamt (LLPA) der/dem Studierenden das Thema vor Beginn der mündlichen Prüfung im jeweiligen Fach bekannt gibt, muss es rechtzeitig vor der mündlichen Prüfung beim LLPA angemeldet werden. Die Wissenschaftliche Arbeit kann in diesem Fall nach der mündlichen Prüfung fertig gestellt werden. Wird das Thema nicht fristgerecht vor der mündlichen Prüfung angemeldet, gilt die Wissenschaftliche Arbeit als nicht bestanden. Das LLPA empfiehlt als eine rechtzeitige Anmeldung einen Zeitraum von ca. 4 Wochen vor der mündlichen Prüfung.
Bei Freiversuch und Notenverbesserung muss die Wissenschaftliche Arbeit spätestens vor der mündlichen Prüfung des zweiten Faches begonnen sein, also beim LLPA angemeldet worden sein.
Diese Anerkennung müssen Sie vor der mündlichen Prüfung von Herrn Stein vom Landeslehrerprüfungsamt vornehmen lassen. Hierzu stellen Sie einen formlosen Antrag und legen eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses (wünschenswert mit Angabe der Dezimalnoten) bei.
Im Master of Education absolvieren Sie ein 12-wöchiges Schulpraxissemester, in der Regel im 3. Master-Semester.
Das Schulpraxissemester beginnt mit dem neuen Schuljahr (Anfang September) und endet vor Weihnachten.
Ausführliche Hinweise zum Anmeldeverfahren zum Schulpraxissemester im Master of Education finden Sie auf der FACE-Seite zum SPS.
Die GymPO 2009 sieht ein 13-wöchiges Schulpraxissemester (Schulpraxis und Begleitveranstaltung) im 5. Semester vor. Der Anmeldezeitraum für die Online-Anmeldung variiert von Jahr zu Jahr (Beginn immer am 1. Schultag nach den Osterferien). Relevante Informationen und die Anmeldeplattform selbst finden Sie unter www.praxissemester-bw.de.
Wenn Sie das Schulpraxissemester nach GymPO I (2009) ablegen, können Sie sich immer nur bei entweder einem Gymnasium oder einer Beruflichen Schule anmelden. Im Zuge des Anmeldeverfahrens müssen Sie die schriftliche Rückmeldung der Schule abwarten. Bei einer Ablehnung sollten Sie sofort die nächste Anmeldung bei einer anderen Schule Ihrer Wahl folgen lassen. Das Verfahren endet erst, wenn Ihnen eine definitive, schriftliche Zusage einer Schule vorliegt.
Zum Anmeldeverfahren für das SPS im Master of Education finden Sie ausführliche Hinweise auf der FACE-Seite zum SPS.
Die Chancen sind bedingt durch die begrenzte Anzahl der Plätze eher gering. Daher erhöhen Sie Ihre Chancen, wenn Sie sich bei einer Schule im Umland bewerben, die gut mit der Regiokarte bzw. dem Semesterticket erreichbar ist: Kenzingen, Emmendingen, Waldkirch, Staufen, Bad Krozingen, Müllheim, Breisach. An entfernteren Gymnasien gibt es oft Fahrgemeinschaften nach Freiburg.
Dies ist möglich, denn das Schulpraxissemester wird überall in Baden-Württemberg anerkannt. Sie werden dann dem zuständigen Ausbildungsseminar zugeordnet.
Das Schulpraxissemester kann nur in Baden-Württemberg absolviert werden, da es Bestandteil des baden-württembergischen Lehramtsstudiums ist.
Allerdings können unter bestimmten Bedingungen auch Praktika im Ausland teilweise anerkannt werden. Genauere Informationen finden Sie auf der FACE-Seite zum Auslandsaufenthalt.
Ausführliche Informationen zu Inhalten und Ablauf des Schulpraxissemesters fnden Sie auf der FACE-Seite zum SPS. Die Zielsetzung im SPS, ob nach GymPO oder im Master of Education hat sich nicht geändert.
Im Master of Education werden die 16 ECTS-Punkte vom Prüfungsamt M.Ed. verbucht.
Bei der GymPO wird dies weder von der Uni noch vom Landeslehrerprüfungsamt (LLPA) übernommen, sondern Sie müssen die Bescheinigung über das bestandene Schulpraxissemester (SPS) selbst aufbewahren, bis Sie sich zur Wissenschaftlichen Prüfung (Staatsexamen) anmelden. Erst in diesem Zusammenhang wird der Nachweis über das Bestehen des SPS dem LLPA vorgelegt. Am besten lassen Sie sich noch eine beglaubigte Kopie zusätzlich ausstellen.
Nein: Das Orientierungspraktikum (OSP) ist im Bachelorstudiengang verortet und kann daher nicht im Vorfeld des Studiums absolviert werden.
Ausführliche Informationen zum OSP wie Zeitpunkt, Anmeldung, Zielsetzung etc. finden Sie auf der FACE-Seite zum OSP.
Nein, aber… Als Studierende*r im polyvalenten Bachelorstudiengang mit Option Lehramt am Gymnasium der Universität Freiburg haben Sie Zeit, das OSP bis zum Ende Ihres Bachelorstudiums abzuschließen. Dennoch gilt: Bitte absolvieren Sie die Elemente zum Modul Bildungswissenschaften möglichst frühzeitig in Ihrem Studium! Zum einen sind die Inhalte des Moduls sinnvoll in den ersten Semestern verortet und andere Lehrveranstaltungen bauen darauf auf und zum anderen machen wir immer wieder die Erfahrung, dass es in höheren Semestern zu Terminüberschneidungen zu anderen Studien- und Prüfungsleistungen kommt. Bitte beachten Sie außerdem: Die Elemente des Moduls Bildungswissenschaften werden immer nur im Wintersemester angeboten.
Ausführliche Informationen zum OSP wie Zeitpunkt, Anmeldung, Zielsetzung etc. finden Sie auf der FACE-Seite zum OSP.
Nein: Das OSP muss an einer baden-württembergischen Schule absolviert werden; ein Anspruch auf einen bestimmten Praktikumsort oder eine bestimmte Praktikumsschule besteht jedoch nicht.
Ausführliche Informationen zum OSP wie Zeitpunkt, Anmeldung, Zielsetzung etc. finden Sie auf der FACE-Seite zum OSP.
Grundsätzlich ja – laut dem Kultusministerium Baden-Württemberg sollen Sie sich ausschließlich an einem der staatlich anerkannten Gymnasien oder beruflichen Schulen anmelden, die auf der zentralen Plattform zur Auswahl stehen.
Ausführliche Informationen zum OSP wie Zeitpunkt, Anmeldung, Zielsetzung etc. finden Sie auf der FACE-Seite zum OSP.
Wenn Sie Studien- und Prüfungsleistungen erwerben möchten, müssen Sie ordentlich immatrikulierte*r Studierende*r der Universität Freiburg sein.
Sie sollten sich möglichst bald nach Beginn Ihres Musikstudiums für Ihr zweites Fach an der Universität Freiburg einschreiben.
Ausführliche Informationen zum OSP wie Zeitpunkt, Anmeldung, Zielsetzung etc. finden Sie auf der FACE-Seite zum OSP.
Die Modularisierung ist kennzeichnend für die Umgestaltung des Studiums im Rahmen des sog. Bologna-Prozesses (europaweite Einführung von Bachelor-Master-Studienstrukturen). Basisbausteine des Studiums sind nicht mehr einzelne Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Übungen…), sondern Module, bei denen unter einem übergeordneten Themenbereich mehrere Lehrveranstaltungen zusammengefasst sind und die mit Modulprüfungen abschließen. Die Ergebnisse der Prüfungen gehen in die Bachelor-Master- bzw. Staatsexamens-Endnote ein.
Lehramtsstudierende nach GymPO legen vom ersten Semester an studienbegleitende Prüfungen ab, die am Ende des Studiums knapp 2/3 der Gesamtnote des Ersten Staatsexamens ausmachen. Die restlichen gut 1/3 der Endnote ergeben sich aus den zwei einstündigen mündlichen Prüfungen in den beiden Hauptfächern und der Wissenschaftlichen Arbeit.
Wie die Gesamtnote endgültig berechnet wird, regelt § 21 GymPO I.
Das System der studienbegleitenden Prüfungen bedeutet, dass während des Studiums erbrachte Leistungen sich von Anfang an wie bei einem Konto anhäufen.
Im modularisierten Lehramtsstudium sind alle Veranstaltungen mit sog. ECTS-Punkten (European Credit Transfer and Accumulation System) belegt. In einem Lehramtsstudium mit zwei Hauptfächern müssen Sie insgesamt 300 ECTS-Punkte erwirtschaften, bei einer Kombination mit den Fächern Musik oder Bildender Kunst sind 360 ECTS-Punkte zu erbringen.
ECTS-Punkte sind Leistungspunkte, die die Maßeinheit für den in Stunden gemessenen quantitativen studentischen Arbeitsaufwand (Workload) angeben. Die Vergabe von Leistungspunkten richtet sich nach der vom Dozenten erwarteten Arbeitszeit, die durchschnittlich begabte Studierende zur Absolvierung eines Moduls investieren müssen. Sie sind also keine qualitativen Leistungsindikatoren. Ein ECTS-Punkt entspricht einem zwischen 25 und 30 Stunden variierenden studentischen Arbeitsaufwand.
Im ECTS-System sind 30 Leistungspunkte pro Semester oder 60 pro Studienjahr vorgesehen.
Dieses Punkte-System wurde von der Europäischen Union entwickelt, um Studienleistungen zu messen und vergleichen zu können. Damit soll es ein einheitliches System für die akademische Anerkennung von Studienleistungen darstellen und durch die internationale Kompatibilität und Übertragbarkeit von Studienleistungen die Mobilität der Studierenden fördern.
Jeder Fachbereich, der am ECTS-System teilnimmt, beschreibt für seine Lehrveranstaltungen Inhalt und Arbeitsumfang und ordnet ihnen entsprechende Leistungspunkte zu.
Der Arbeitsumfang umfasst den Besuch von Vorlesungen, Seminaren, Praktika, dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen, die Vor- und Nacharbeit zu Hause sowie Prüfungen und Hausarbeiten aller Art.
Unter bestimmten Bedingungen können maximal 8 der verpflichtenden 12 Wochen Schulpraxis des Schulpraxissemesters anerkannt werden. 4 Wochen müssen an einem Gymnasium oder an einer beruflichen Schule in Baden-Württemberg absolviert werden.
Ausführliche Informationen zum Schulpraxissemester im Ausland finden Sie auf der Seite zum Auslandsaufenthalt.
Die Einstellungschancen hängen im Wesentlichen ab vom Bewerberangebot (insbesondere Gesamtqualifikation und regionale Mobilität) und den Einstellungsmöglichkeiten (Schulart, Fach, Region). Die Gesamtzahl der Einstellungen wird vor allem von der Stellenzahl im Staatshaushaltsplan und von der Zahl der freiwerdenden Stellen (z. B. durch Eintritt in den Ruhestand, Beurlaubung, Teilzeitbeschäftigung) bestimmt.
Hinweise zum Einstellungsverfahren in Baden-Württemberg finden Sie auf der FACE-Seite zum Einstellungsverfahren.
Informationen zur Berechnung der Leistungszahl finden Sie auf der FACE-Seite zum Einstellungsverfahren.
Wartezeiten und Zusatzqualifikationen wie z. B. Vertretungstätigkeiten haben keinen Einfluss auf die Gesamtqualifikation.
Ausführliche Informationen für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Lehrbefähigung im Ausland erworben haben, finden Sie auf LehrerOnline Baden-Württemberg unter Punkt 2 “Lehrer und Lehrerinnen aus dem Ausland”.
Ja, obwohl die Lehramtsausbildung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist, können Sie doch nach fertiger Lehrerausbildung in jedem anderen Bundesland Lehrer/in werden. Der Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern von 2001, basieren auf den sog. Husumer Verträgen von 1999, regeln die Anerkennung der Staatsexamensabschlüsse der einzelnen Bundesländer.
Sie können auch nach dem Ersten Staatsexamen oder dem Master of Education zum Referendariatin ein anderes Bundesland wechseln.
In beiden Fällen gilt: Sie müssen zwei Fächer studiert haben, die im jeweiligen Bundesland in den Gymnasien unterrichtet werden.
Erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Kultus- oder Bildungsministerien des Ziel-Bundeslandes, wie das Bewerbungsverfahren im einzelnen verläuft.
Ausführliche Informationen für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Lehrbefähigung in einem anderen Bundesland erworben haben und nach Baden-Württemberg wechseln möchten, finden Sie auf LehrerOnline Baden-Württemberg unter Punkt 1 „Lehrer und Lehrerinnen aus anderen Bundesländern“.
Ja, obwohl die Lehramtsausbildung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist, können Sie den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland absolvieren. Der Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern vom März 2013 regelt die Anerkennung der Lehramtsabschlüsse der einzelnen Bundesländer.
Voraussetzung ist, dass Sie zwei Fächer studiert haben, die im jeweiligen Bundesland in den Gymnasien unterrichtet werden.
Das Staatsexamen bzw. der Master of Education als solches ist ein akademischer Abschluss, der nicht ungültig wird. Wenn die Wissenschaftliche Prüfung/Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien mehr als vier Jahre vor der Zulassung zum Vorbereitungsdienst zurückliegt (gerechnet ab Zeugnisdatum), kann das Regierungspräsidium gemäß §2 (5) der GymPO II ein Kolloquium zur Überprüfung der fachlichen bzw. fachpraktischen (Musik, Bildende Kunst und Sport) Kenntnisse ansetzen.
Die Bewerbungsunterlagen für das Referendariat erhalten Sie beim Landeslehrerprüfungsamt, das Sie auch in allen rechtlichen Fragen, die die Prüfungsordnung betreffen, berät.
Ausführliche Informationen zum Referendariat erhalten Sie auch auf der FACE-Seite Referendariat/Vorbereitungsdienst.
Nein.
Auf der FACE-Seite Studienangebot erhalten Sie eine aktuell gültige Aufstellung der Fächer- bzw. Fächerkombinationen.
Es gibt in einzelnen Fächern eine Zulassungsbeschränkung.
Auf der FACE-Seite Studienangebot finden Sie die Erläuterung, wie Sie die Zulassungsbedingungen der einzelnen Fächer recherchieren können.
Verbeamtung auf Lebenszeit im Lehrerberuf (i. d. R. bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres). Sind diese überschritten, können Sie jedoch im Angestelltenverhältnis eingestellt werden.
Nein, das Sportabitur ersetzt nicht den Sporteignungstest. Teilbefreiungen sind möglich, wenn der/die Teilnehmer/in im Abitur das Prüfungsfach Sport gewählt und in der jeweiligen praktischen Disziplin mindestens 8 Punkte erreicht hat. Der Anmeldeschluss für die Sporteingangsprüfung ist der 15. Mai jeden Jahres. Die Prüfung findet einmal im Jahr statt. Informationen und Bewerbungsunterlagen finden Sie auf den Seiten des Instituts für Sport und Sportwissenschaft
Dies ist teilweise möglich, beispielsweise bei Italienisch und Spanisch. Sie müssen aber viel Zeit für die Grundlagen der Sprache aufwenden. Informieren Sie sich am besten bei den Fachstudienberatern des jeweiligen Faches.
Ja.
Das altphilologische Seminar der Universität Freiburg bietet Latinums- und Graecumskurse an, die der Vorbereitung der Latinums- bzw. Graecumsprüfung dienen. Erkundigen Sie sich dafür bitte auf der Seite www.altphil.uni-freiburg.de/lagrinfo.html. Diese Prüfung wird zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) vom Regierungspräsidium Freiburg ausgerichtet. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung wird vom Regierungspräsidium Freiburg ein Zeugnis über das Latinum/Graecum ausgestellt.
Inwiefern sich der Aufwand lohnt, drei Fächer im lehramtsbezogenen Studium zu studieren, hängt natürlich sehr von den individuellen Interessen und Fähigkeiten ab. Insbesondere aber bei Kombinationen mit zwei schulischen Nebenfächern kann das Studium eines dritten Faches ggfs. die Einstellungschancen bzw. die unterrichtlichen Einsatzmöglichkeiten in der Schule erhöhen.
Auf der FACE-Seite Lehrer*innenberuf finden Sie weitere Hinweise und links zu den Einstellungschancen in Baden Württemberg. Auf der FACE-Seite Einstellungsverfahren erfahren Sie, wie das Einstellungsverfahren in Baden-Württemberg funktioniert.
Wie Sie in Freiburg drei Fächer für das Lehramt studieren können, erfahren Sie auf der FACE-Seite Erweiterungsfach.
Für die Gesamtnote des Ersten Staatsexamens ist die Note des dritten Faches unerheblich. Es gibt zwei Zeugnisse, eines für das Erste Staatsexamen mit den beiden Hauptfächern und eines für die Erweiterungsprüfung.
Empfehlenswert ist ein Abschluss der Erweiterungsprüfung vor dem Vorbereitungsdienst, da die Belastungen des Vorbereitungsdienstes nur schwer eine vernünftige Prüfungsvorbereitung und auch Prüfung ermöglichen. Nur mit einer abgeschlossenen Erweiterungsprüfung werden Sie im Vorbereitungsdienst auch in diesem Fach ausgebildet.
Der nachträgliche Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung ist nur für Lehrkräfte im Schuldienst möglich und ist durch das Regierungspräsidium zu genehmigen.
Sie kann frühestens zum Termin der Prüfung im 2. Hauptfach abgelegt werden (§ 30 Absatz 4 (2) GymPO 2009). Die Fachsemesterzahl ist für die Anmeldung zur Prüfung unwichtig.
Wer mit einem Kind unter 8 Jahren, für das ihm die Personensorge zusteht, in einem Haushalt lebt und es überwiegend allein versorgt, ist berechtigt, einzelne Prüfungsleistungen nach Ablauf der in der jeweiligen Prüfungsordnung hierfür vorgesehenen Fristen abzulegen. Wobei die Verlängerung drei Jahre nicht überschreiten darf (GymPO (2009) § 15 Absatz 3). Bei der Betreuung mehrerer Kinder ist eine Rücksprache mit dem Landeslehrerprüfungsamt anzuraten.
Nein.
Nein, nur wenn das Latinum für ein Studienfach als Voraussetzung notwendig ist.
Semester, die für den Fremdsprachenerwerb, mit Ausnahme von Englisch, benötigt werden, bleiben bei der Berechnung der Fachsemesterzahl unberücksichtigt. Hierbei bleiben für den Erwerb der Kenntnis einer Sprache (Niveau B 2) bzw. für Latinum oder Graecum 2 Semester, für den Erwerb der Grundkenntnisse bzw. der passiven Beherrschung (Niveau A 2) 1 Semester unberücksichtigt. Diese Regelung gilt nur für die Hauptfächer der Wissenschaftlichen Prüfung. Für einen studiendienlichen Auslandsaufenthalt und die Arbeit in einem Hochschulgremium können je Grund bis zu 2 Semester unberücksichtigt bleiben. Insgesamt darf die Zahl von 4 Semestern nicht überschritten werden. Diese Regelungen sind in den §§ 5 Absatz 1 und 22 Absatz 3 der GymPO 2009 festgelegt.
Nein.
Es gilt der abgerundete Durchschnittswert aus der Fachsemesterzahl der beiden Fächer (Bsp.: Englisch 11, Mathematik 10 = 10,5, ergibt 10 Semester).
Sie müssen sich spätestens im 10. Fachsemester (Anmeldezeiträume Oktober bzw. April) anmelden und zugelassen werden, um Ihre Prüfung nach Fächern auf zwei (aufeinanderfolgende) Termine aufteilen („splitten“) zu können. Für das LLPA zählen die Fachsemester, nicht die Hochschulsemester.
In Freiburg sind Sie in der Regel bis zum Ende des Semesters eingeschrieben. Es gilt die Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Freiburg.
Sie erhalten einen schriftlichen Prüfungsbescheid über das Nichtbestehen und die Modalitäten der Wiederholung.
Sie müssen mit ca. 4 – 6 Wochen rechnen, bis Sie das Zeugnis in Händen halten können. Der Versand der Zeugnisse im Herbst erfolgt rechtzeitig in Absprache mit dem Regierungspräsidium Freiburg für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst. Bescheinigungen über das Bestehen der Wissenschaftlichen Prüfung mit Auflistung der Noten sind bei Vorliegen der Ergebnisse auf Antrag erhältlich.
Untenstehende Angaben beziehen sich jeweils auf Fächerkombinationen ohne Musik bzw. Bildende Kunst. Für Kombinationen mit diesen Fächern sehen Sie bitte in der für Sie geltenden Prüfungsordnung nach.
Nach GymPO (2009), § 21 Abs. 9:
Endnote der Modulprüfungen 1. und 2. HF | jeweils x 8 | (je 23,5%) |
Note der abschließenden Prüfung 1. und 2. HF | jeweils x 5 | (je 14,7%) |
Endnote der Fachdidaktik des 1. und 2. HF | jeweils x 1 | (je 2,9%) |
Wissenschaftlichen Arbeit | x 3 | (8,8%) |
Endnote des BWB | x 2 | (5,9%) |
Endnote im EPG | x 1 | (2,9%) |
Bis zur Zulassung ist eine Rücknahme der Anmeldung jederzeit ohne Angabe von Gründen in schriftlicher Form möglich. Eine erneute Anmeldung erfolgt zu den üblichen Fristen. Die Unterlagen verbleiben im LLPA. Nach der Zulassung bestimmt das LLPA den Gang des Prüfungsverfahrens und der Kandidat ist nicht mehr „Herr des Verfahrens“. In Zweifelsfällen oder bei Problemen empfiehlt sich eine direkte und rechtzeitige Kontaktaufnahme mit Herrn Stein vom LLPA.
Nein! Eine Nichtzulassung zum 2. Fach ist eine nichtgenehmigte Unterbrechung und wird mit der Note „ungenügend“ (6,0) sanktioniert.
Sie werden Ihnen in der Regel nach Ende der mündlichen Prüfung durch den Vorsitzenden unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch das LLPA mitgeteilt. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungen erhält der Kandidat ein Zeugnis über die Wissenschaftliche Prüfung.
Die Zulassungen werden zeitnah nach den beiden Nachreichterminen verschickt:
Examen im Frühjahr: Nachreichtermin 15.03.
Examen im Herbst: Nachreichtermin 15.09.
Änderungen sind nur möglich bis zur Zulassung und verlangen die Unterschrift des Prüfers bzw. der Prüferin.
Sie sollten spätestens zum Anmelde- bzw. zum Nachreichtermin des 2. Hauptfachs vorliegen.
Sie werden vom LLPA schriftlich mit Terminsetzung gemahnt.
Der Nachweis über die Fachleistungen können bis zum Nachreichtermin des jeweiligen Prüfungstermins dem LLPA vorgelegt werden.
Examen im Frühjahr: Nachreichtermin 15.03.
Examen im Herbst: Nachreichtermin 15.09.
Die verbindlichen Nachreichtermine und Prüfungstermine können Sie der Ausschreibung zum jeweiligen Prüfungstermin entnehmen.
Wird der Nachreichtermin zum zweiten Fach nicht eingehalten, bedeutet dies eine Nichtzulassung zum zweiten Fach. Diese Nichtzulassung zum zweiten Fach wird prüfungsrechtlich als nichtgenehmigte Unterbrechung der Wissenschaftlichen Prüfung mit der Note „ungenügend“ (6,0) sanktioniert. Die Nichtzulassung zum ersten Fach bedeutet nur, dass eine Teilnahme an der Wissenschaftlichen Prüfung nicht möglich ist, aber kein Nichtbestehen.
Sie reichen wie bei der Anmeldung zum 1. Fach das Anmeldeformular mit Nennung der Prüfer ein. Ferner legen Sie die Scheine des 2. Fachs bei und nennen die Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung (gesondertes Formular). Beachten Sie auch hier wieder die Nachreichtermine des LLPA in der Ausschreibung zum jeweiligen Prüfungstermin. Spätestens zum Nachreichtermin des 2. Faches müssen die Leistungsnachweise aus BWB, EPG und MPK vorliegen.
Das LLPA akzeptiert beglaubigte Kopien oder Originale. Es wird dringend empfohlen, dem LLPA beglaubigte Kopien zu überlassen, da Sie sonst keine weiteren Kopien anfertigen können.
Die Anmeldeunterlagen sollen per Post geschickt werden. Eine persönliche Abgabe der Unterlagen im LLPA ist nur Montag bis Freitag von 10 – 12 Uhr möglich.
Sie melden sich zur Wissenschaftlichen Prüfung mit den beiden Hauptfächern an und nennen die Reihenfolge der Fächer, in der geprüft werden soll. Bis zum Erhalt der Zulassung durch das LLPA können Sie die Reihenfolge nochmals ändern. Ferner geben Sie die Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung im 1. Fach an. Das Fach, in dem die Wissenschaftliche Arbeit geschrieben wird, muss ebenfalls genannt werden. Wenn die Wissenschaftliche Arbeit bereits vor der Wissenschaftlichen Prüfung angemeldet wurde, muss die sechsstellige Bewerbernummer angegeben werden. Diese Bewerbernummer entnehmen Sie dem Schreiben des LLPA, mit dem das Thema und die Bearbeitungszeit bekannt gegeben wurden.
Bei der erstmaligen Anmeldung zur Wissenschaftlichen Prüfung melden Sie sich online über die Internetseite des LLPA an. Den Ausdruck der Online-Anmeldung zusammen mit den notwendigen Unterlagen senden Sie an das LLPA. Sie finden die Formulare auf den Seiten des Landeslehrerprüfungsamts unter „Meldeformulare und Info-Blätter“. Dort können Sie auch das Anmeldeformular für die Wissenschaftliche Arbeit herunterladen. Eine Auflistung der benötigten Unterlagen erhalten Sie auf der Seite der Online-Anmeldung zur Wissenschaftliche Staatsprüfung.
Gemäß §12 (8) GymPO ist die Voraussetzung für die Zulassung zur wissenschaftlichen Prüfung, dass man “für einen Studiengang für das Lehramt an Gymnasien an einer Hochschule des Landes immatrikuliert ist.” Die Zulassung zur Prüfung erfolgt im Semester der Anmeldung.
D.h. Sie müssen im Semester der Prüfungsanmeldung noch immatrikuliert sein. Sie können aber auch noch im Semester der eigentlichen Prüfung immatrikuliert bleiben.
Ja, Sie müssen in beiden Fällen immatrikuliert sein, dürfen aber beurlaubt sein.
1. Anmeldung zur Prüfung 1. Hauptfach (HF) – Zulassung – Prüfung
2. Anmeldung zur Prüfung 2. Hauptfach (HF) – Zulassung – Prüfung
3. Zeugnis bei Bestehen bzw. Prüfungsbescheid zur Wiederholung bei Nichtbestehen
Wichtig: Sie können die Prüfung direkt zum nächsten Termin oder zum übernächsten Termin wiederholen. Der Termin des zweiten Faches bleibt bestehen. Bei einer Wiederholung zum nächsten Termin muss die Anmeldung der Wiederholungsprüfung innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Prüfungsbescheides erfolgen. Für die Wiederholung zum übernächsten Termin gelten die üblichen Fristen (Frühjahr im Oktober des Vorjahres, Herbst im April).