Inhalte des und Bewerbung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg an allgemeinbildenden Gymnasien und beruflichen Schulen, Informationen zum Staatsexamen nach dem Vorbereitungsdienst

Masernschutz im Referendariat

Masernschutzgesetz zum 1. März 2020

Zum 1. März 2020 trat das Gesetz für den Schutz vor Mastern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft. Nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Personen, die an Schulen tätig werden sollen, der Schulleitung vor Beginn ihrer Tätigkeit einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie durch zwei Masternimpfungen ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Dies betrifft sämtliche Praxisphasen im Lehramtsstudium wie auch das Referendariat.

Auf welche Weise dieser erforderliche Nachweis erbracht werden kann, ist im Schreiben des Kultusminsteriums an alle Lehramtsstudierenden vom 5. März 2020 aufgelistet. Ohne einen entsprechenden Nachweis dürfen Sie an der Schule nicht tätig werden, d.h. dass die entsprechende Schulpraxisphase erst zu einem späteren Zeitpunkt nach erfolgtem Nachweis der Masernschutzimpfung absolviert werden kann.

Inhalte

Voraussetzungen

Der 18-monatige Vorbereitungsdienst (VD) oder das Referendariat ist nach dem Studium der zweite Ausbildungsabschnitt auf dem Weg ins Lehramt. Zugangsvoraussetzung ist in Baden-Württemberg der Abschluss eines Masters of Education oder eines 1. Staatsexamens. Seit einem Beschluss der Kultusministerkonferenz von 2013 haben Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen gleichberechtigten Zugang zum Vorbereitungsdienst bundesweit.

Falls Sie planen, Ihr Referendariat in einem anderen Bundesland zu absolvieren, erkundigen Sie sich rechtzeitig nach evt. Anerkennungsverfahren für Ihren Abschluss in den Bundesländern. Zuständig für die Anerkennungen und Bewerbungen zum Referendariat sind die Kultus- oder Bildungsministerien der Länder.

Es gibt keine Altersgrenze für den VD. Die zum VD zugelassenen Bewerber*innen werden vom Regierungspräsidium in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum/zur Studienreferendar*in ernannt und entsprechend besoldet. Ein Anspruch auf Zuweisung an ein bestimmtes Seminar oder eine bestimmte Schule besteht nicht.

In Baden-Württemberg haben Sie nach Ablegen der Prüfung zum Master of Education vier Jahre Zeit, um den Vorbereitungsdienst anzutreten. Wird dieser Zeitraum überschritten, lässt das örtlich zuständige Regierungspräsidium in einem Kolloquium überprüfen, ob die Kenntnisse und Fähigkeiten für einen erfolgreichen VD noch vorhanden sind. Dabei haben Sie in der Regel 4 Wochen Zeit, sich auf ein gestelltes Thema vorzubereiten. Nach dem Bestehen des Prüfungsgesprächs steht einer Zulassung zum VD nichts mehr im Wege.

Umfangreiche Informationen zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg finden Sie auf Lehrer Online Baden-Württemberg.

Regularien:
Die Ausbildung und Prüfung richten sich nach den Verordnungen über die Vorbereitungsdienste und Zweiten Staatsprüfungen für die verschiedenen Lehrämter in der für Sie geltenden Fassung.

Auf der Seite des Landeslehrerprüfungsamtes finden Sie Informationen zu den Vorbereitungsdiensten und abschließenden Staatsprüfungen für die verschiedenen Lehrämter.

Direktlinks zu den Fassungen mit Gültigkeit ab 2016:

Ziele

Im VD werden die bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten aus der ersten Ausbildungsphase in engem Bezug zur Schulpraxis und auf der Grundlage der Bildungspläne so erweitert und vertieft, dass der Erziehungs- und Bildungsauftrag erfolgreich und verantwortlich erfüllt werden kann. Angeknüpft wird dabei insbesondere an vernetzte Kompetenzen in Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Schulpraxis und Bildungswissenschaften sowie an interkulturelle Kompetenz, Medienkompetenz und -erziehung, Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung, Inklusion und individuelle Förderung, Bildung für nachhaltige Entwicklung und Gendersensibilität. Dabei werden Fragen der Berufs- und Fachethik in allen Ausbildungsfächern thematisiert. Die hohe Bedeutung der personalen und sozialen Kompetenzen für den Erfolg als  Lehrerin oder Lehrer werden kontinuierlich reflektiert. Daher finden regelmäßig verbindliche Ausbildungsgespräche statt, die neben den Ausbildungsschwerpunkten auch Ihre berufliche Weiterentwicklung im Fokus haben.

Struktur

Die Ausbildung erfolgt an allgemeinbildenden Gymnasien oder Beruflichen Schulen sowie an den jeweils zuständigen Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (kurz Seminare). In Teilen kann der VD (Gymnasium) auch an einer Gemeinschaftsschule stattfinden.

Der Vorbereitungsdienst als zielgerichtetes Ausbildungsverhältnis dauert in der Regel 18 Monate. Er beginnt in Baden-Württemberg einmal jährlich – am Gymnasium sowie an Beruflichen Schulen mit dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien im Januar.

Der Verlauf gliedert sich in drei Phasen:

Kompaktphase

In der ca. 3-wöchigen Kompaktphase im Januar wird auf der Grundlage der Inhalte und Kompetenzen des Studiums in die Ausbildung eingeführt. Sie dient insbesondere der fachdidaktischen Vorbereitung auf eine baldige Unterrichtsaufnahme an der Schule und beschäftigt sich mit Pädagogik, Psychologie, Schul- und Beamtenrecht.

1. Halbjahr

Der erste Ausbildungsabschnitt dauert bis zum Ende des laufenden Schuljahres und dient der vertieften Einführung in eine zunehmend selbstständige Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit an der Schule. Die Betreuung und Begleitung findet durch Mentor*innen und andere Lehrkräfte statt. Parallel werden Veranstaltungen am Seminar besucht.

2. und 3. Halbjahr

Der zweite Ausbildungsabschnitt dauert zwei Unterrichtshalbjahre und umfasst selbstständigen Unterricht mit eigenem Lehrauftrag, zusätzlichen begleiteten Unterricht an der Schule sowie Veranstaltungen des Seminars und die Staatsprüfung. Die Lehrproben liegen schwerpunktmäßig im 3. Halbjahr.

Als Studienreferendar*in sind Sie verpflichtet, an den die eigene Ausbildung betreffenden schulischen Veranstaltungen und denen des Seminars sowie an der Staatsprüfung (Staatsexamen) teilzunehmen und die sonstigen im Rahmen der Ausbildung vorgeschriebenen Aufgaben zu erfüllen. Seminarveranstaltungen haben Vorrang vor schulischen Veranstaltungen.

Ausbildung am Seminar

Zukünftige Lehrkräfte müssen neben der Wissensvermittlung auch wichtige Erziehungsaufgaben übernehmen. Die dazu erforderlichen Kompetenzen sollen durch Veranstaltungen am Seminar vermittelt werden, wobei folgende Themenbereiche im Fokus der Ausbildung stehen: Pädagogik und Pädagogische Psychologie, Fachdidaktik der Ausbildungsfächer, Inklusion, Kommunikations- und Teamfähigkeit, Diagnosefähigkeit, Evaluation des eigenen Unterrichts und multikulturelle Kompetenz, digitale Medien und individuelle Förderung. Unterrichtseinheiten zu Schul-, Jugend- und Beamtenrecht zeigen, mit welchen rechtlichen Fragestellungen und Problemen verantwortliche Lehrkräfte konfrontiert werden können, sei es im normalen Schulalltag (Aufsichtspflicht z.B. im Schulhaus, in Pausen oder bei Sanktionen wie Arrest), sei es auf Klassen- und Studienfahrten (abendliche Freizeit, Sicherheit beim Sport, Alkoholgenuss usw.).

Außerdem finden während des gesamten VD regelmäßige Unterrichtsbesuche und Beratungsgespräche durch Ausbilder*innen des Seminars statt.

Ausbildung an der Schule

Während des ersten Ausbildungsabschnitts hospitieren und unterrichten Sie wöchentlich in der Regel acht bis zehn Unterrichtsstunden in der Schule (berufliche Schulen sechs bis acht), wobei Sie zunehmend eigenverantwortlich im Rahmen des Lehrauftrags der begleitenden Lehrkräfte unterrichten und an sonstigen Veranstaltungen der Schule teilnehmen. Zudem lernen Sie Aufgaben der Klassenführung und die schulischen Gremien einschließlich der Elternarbeit kennen. Insgesamt müssen in diesem Ausbildungsabschnitt mind. 60 Stunden selbst unterrichtet werden, wobei alle Stufen des Gymnasiums zu berücksichtigen sind.

Im zweiten Ausbildungsabschnitt werden in der Regel zehn bis dreizehn Wochenstunden eigenständig unterrichtet.

Etwa drei Monate vor Ende des VD erstellen die Schulleiter*innen eine schriftliche Beurteilung und Bewertung, welche dem Landeslehrerprüfungsamt und dem Seminar zugeleitet wird. Beurteilt werden vorrangig Qualität und Erfolg des Unterrichts, die pädagogischen, erzieherischen und didaktischen sowie methodischen Kompetenzen, schulkundliche Kenntnisse und das gesamte dienstliche Verhalten der/des Studienreferendarin/-referendars.

Ablauf des Vorbereitungsdienstes am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Freiburg (Abteilung Gymnasium)
Ablauf des Vorbereitungsdienstes am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Freiburg (Abteilung Berufliche Schulen)

Bewerbung

Ein Antrag auf Zulassung zum VD kann nur per Online-Verfahren gestellt werden. Die Bewerbungsfrist für das Referendariat an allgemeinbildenden Gymnasien sowie an Beruflichen Schulen endet am 15. Juni des Vorjahres.

Neben dem förmlichen Zulassungsantrag sind für die Bewerbung eine Reihe von Unterlagen vorzulegen, die innerhalb von vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Online-Bewerbung, aber spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist, beim Regierungspräsidium Ihres Erstseminarwunsches einzureichen sind.

Bitte beachten Sie, dass in Baden-Württemberg der Nachweis eines Betriebs- oder Sozialpraktikums verlangt wird.

Eine vollständige Übersicht der Unterlagen finden Sie auf Lehrer Online Baden-Württemberg:

Über den Zulassungsantrag entscheidet das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk das jeweilige Seminar liegt. Die Zulassung erfolgt auf der Grundlage der Fächer in der Prüfung zum Master of Education. In einem freiwillig gewählten Erweiterungsfach kann eine Ausbildung erfolgen, solange die Ausbildungskapazität des Seminars vorhanden ist.

Weitere Hinweise zu Auswahlverfahren und Seminarzuweisung, Ausbildungsstätten in Baden-Württemberg, Bewerbungen aus anderen Bundesländern usw. finden Sie auf Lehrer Online Baden-Württemberg.

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann der Vorbereitungsdienst auch im Gasthörendenstatus begonnen werden. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise des Zentralen Prüfungsamtes Master of Education. Die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes im Gasthörendenstatus ist immer risikobehaftet. Deshalb empfiehlt sich eine individuelle Lehramtsberatung oder die Beratung durch das Zentrale Prüfungsamt Master of Education.

Mit bestimmten Fächerkombinationen im lehramtsbezogenen Masterabschluss für das Lehramt am Gymnasium kann auch der Vorbereitungsdienst für die Grundschule sowie für die Sekundarstufe I aufgenommen werden.

Ab Januar 2024 besteht die Möglichkeit, mit einem nicht lehramtsbezogenen Kunststudium direkt ins Referendariat einzusteigen. 

Betriebs- und Sozialpraktikum

Betriebs- und Sozialpraktikum – allgemeinbildende Gymnasien

Als Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) wird von zukünftigen Referendarinnen und Referendaren ein Betriebs- oder Sozialpraktikum gefordert. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein unbezahltes Praktikum absolvieren oder einer bezahlten Tätigkeit (z.B. Ferienjob) nachgehen. Es kann sich auch um einen Job aus Ihrer Schulzeit handeln. Eine entsprechende Praktikumsbescheinigung ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim Regierungspräsidium einzureichen.

Im Betriebs- und Sozialpraktikum sollen zukünftige Gymnasiallehrkräfte Einblicke in außerschulische Lebens- und Arbeitsfelder gewinnen, in denen sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene heute bewegen. Somit soll der Weg von der Schule über die Universität zurück in die Schule wenigstens für einige Wochen durchbrochen und ein Blick über den eigenen Tellerrand ermöglicht werden. So lernen Sie in einem Betriebspraktikum die sich wandelnden Anforderungen in Wirtschaft und Berufswelt kennen, erhalten praktische Einblicke in wirtschaftliche und betriebliche Zusammenhänge und in die dortige Ausbildung. Diese Erkenntnisse über die Berufswelt außerhalb des Schulalltags können Sie bei der Gestaltung Ihres Unterrichts berücksichtigen und Schüler*innen wie Eltern in Bezug auf die Schul- und Berufswahl besser beraten. Ein Sozialpraktikum ermöglicht es dagegen, die Kinder und Jugendlichen auch außerhalb der Schule zu erleben und die Arbeitsweisen in den verschiedenen Einrichtungen kennen zu lernen.

Der zeitliche Umfang des Betriebs- oder Sozialpraktikums beträgt mindestens 4 Wochen Vollzeitbeschäftigung. Als gleichwertig anerkannt werden kann eine regelmäßige Tätigkeit innerhalb eines Jahres im Umfang von 200 Stunden (Betriebspraktikum) oder ehrenamtliche Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen von insgesamt mindestens 25 Tagen oder 200 Stunden (Sozialpraktikum). Der Zeitpunkt des Praktikums ist nicht festgelegt; die Organisation erfolgt eigenverantwortlich.

Studierende mit den Fächern Wirtschaft, Geographie, Politikwissenschaft oder Informatik müssen ein Betriebspraktikum vorweisen. Ein Sozialpraktikum kann in diesen Fällen nicht anerkannt werden.

Für Lehramtsstudierende mit dem Fach Sport ist hingegen ein Vereinspraktikum erforderlich.

Die Merkblätter zu den Praktika finden Sie auf Lehrer Online Baden-Württemberg Unterlagen und Informationsdokumente.

Sozialpraktikum

Für das Sozialpraktikum kommen nur außerschulische Institutionen in Frage, in denen die Arbeit mit Kindern und/oder Jugendlichen im Vordergrund steht, z.B.

  • Freizeiteinrichtungen,
  • Jugendämter, Jugendeinrichtungen, Berufsberatungsstellen,
  • Jugendkammern bei Gerichten,
  • Heime (z.B. mit sonderpädagogischer Ausrichtung),
  • kirchliche Einrichtungen, die auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind.

Die Merkblätter zu den Praktika finden Sie auf Lehrer Online Baden-Württemberg Vorbereitungsdienst Unterlagen und Informationsdokumente.

Anerkennung

Auf Antrag können als einem Betriebs- oder Sozialpraktikum gleichwertig anerkannt werden:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • eine regelmäßige Tätigkeit während längerer Zeit im Umfang von mindestens 200 Stunden (innerhalb höchstens eines Jahres) in einem Betrieb, einer Behörde oder in einer gemeinnützigen Einrichtung oder
  • eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen (außerschulischer Bereich) im Umfang von insgesamt mindestens 25 Tagen oder 200 Stunden.

Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, Au-Pair-Tätigkeiten, eine Tätigkeit als Fremdsprachenassistent*in oder als wissenschaftliche Hilfskraft an einer Universität werden grundsätzlich nicht als gleichwertig anerkannt.

Für den Antrag auf Anerkennung oder falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Regierungspräsidium.

Regierungspräsidium Freiburg

Regierungspräsidium Freiburg
Abteilung 7 – Schule und Bildung
Eisenbahnstr. 68
79098 Freiburg

Betriebspraktikum – Berufliche Schulen

Bewerber/innen, welche die Wissenschaftliche oder die Künstlerische Prüfung für das Lehramt an Gymnasien abgelegt haben, müssen als Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst eine dem Lehramt dienliche Betriebspraxis von mindestens drei Monaten nachweisen. Das Praktikum ist grundsätzlich in Vollzeit (Wochenarbeitszeit entsprechend Tarifvertrag o.ä.) und in zusammenhängenden Abschnitten von mindestens einem Monat Dauer abzuleisten.

Weitere Hinweise zum Betriebspraktikum finden Sie auf Lehrer Online Baden-Württemberg.

Vereinspraktikum

Studierende mit einer Fächerkombination, die das Fach Sport beinhaltet, müssen statt des Betriebs- und Sozialpraktikums ein Vereinspraktikum im Umfang von mindestens 24 Übungsdoppelstunden in einem Zeitraum von 3 bis 6 Monaten absolvieren.

In der Regel wird von einer halbjährigen Tätigkeit bei einem Umfang von 2 Stunden pro Woche ausgegangen. Mit ungefähr 5 Stunden soll die Verwaltungsarbeit des Vereins und dessen Struktur Inhalt des Praktikums sein. Es kann durchgängig oder in zwei Abschnitten von jeweils 3 Monaten Dauer abgeleistet werden. Es ist auch möglich, das Praktikum bis auf 3 Monate zu verkürzen, wenn die geforderte Mindeststundenzahl eingehalten werden kann.

Für Bewerbungen zum Vorbereitungsdienst im Fach Sport wird zudem ein Nachweis über eine entsprechende Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen Silber) gefordert.

Das Merkblatt zum Vereinspraktikum finden Sie auf Lehrer Online Baden-Württemberg Vorbereitungsdienst Unterlagen und Informationsdokumente.

Anerkennung

Das Vereinspraktikum kann erlassen werden, wenn die/der Studierende einen Nachweis über die gültige Lizenz einer/eines nebenberuflichen Übungsleiterin/-leiters A oder F oder Trainerlizenzen der Fachverbände erbringen kann und diesen der Bescheinigung des Vereinspraktikums beifügt. Dann ist aber ein vom Verein bestätigter Nachweis erforderlich, dass der/die Lizenzinhaber/in eine Vereinsgruppe in dem geforderten Umfang betreut hat. Für die Ableistung des Vereinspraktikums können Sie einen beliebigen Sportverein wählen.

Staatsexamen

In Abschnitt 4 (§§14 bis 30) der GymPO II sind die Elemente der Staatsprüfung nach dem Vorbereitungsdienst geregelt. 

Die Staatsprüfung umfasst folgende Einzelleistungen, die entsprechend gewichtet werden:

  1. die Schulleiterbeurteilung (siebenfach),
  2. die Schulrechtsprüfung (einfach),
  3. die Dokumentation einer Unterrichtseinheit (vierfach),
  4. das Kolloquium in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie (dreifach)
  5. die Beurteilung der Unterrichtspraxis (3 Lehrproben; jeweils dreifach)
  6. die fachdidaktischen Kolloquien (dreifach).

Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. Ist in einer Wiederholungsprüfung eine mit einer schlechteren Note als „ausreichend“ bewertete Leistung erbracht worden, ist der Prüfungsanspruch für das gymnasiale Lehramt endgültig erloschen.

Wer die Prüfung besteht, erwirbt die Lehrbefähigung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes und in den Hauptfächern die Lehrbefähigung bis zum Abitur und darf die Berufsbezeichnung „Assessor*in des Lehramts“ führen. In einem Beifach wird die Lehrbefähigung für die Unter- und Mittelstufe erworben.

Besonderheit eines Vorbereitungsdienstes an Beruflichen Schulen nach dem Master of Education Gymnasium

Referendar*innen, die ihren Vorbereitungsdienst mit allgemeinbildenden Fächern an einer Beruflichen Schule absolvieren, können neben der Lehrbefähigung für die Beruflichen Schulen auch die Lehrbefähigung für das allgemeinbildende Gymnasium erwerben.

Voraussetzung hierfür sind 4 Wochen Unterrichtspraxis mit zusätzlicher Lehrprobe in einem Ihrer Hauptfächer nach Wahl in der Unterstufe eines allgemeinbildenden Gymnasiums oder einer Gemeinschaftsschule.

Ausführliche Hinweise zu den Beruflichen Schulen finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums Baden-Württemberg.