Einstellungsverfahren von Lehrerinnen und Lehrern in Baden-Württemberg gemäß Einstellungserlass und Berechnung der Leistungszahl

Zuständig für die Einstellung für den Schuldienst in Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien, Abteilung 7.

Eine informative Übersicht zum zeitlichen Ablauf sowie eine hilfreiche Sammlung von FAQs zum Einstellungsverfahren in Baden-Württemberg finden Sie auf der Seite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.

Ausführliche Informationen und Hinweise zur Lehrereinstellung in Baden-Württemberg finden Sie auf der entsprechenden Seite von LehrerOnline in Baden-Württemberg.

Einstellungsverfahren gemäß Einstellungserlass

Rechtliche Regularien:

Grundlage für die Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern ist die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Einstellung von Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerbern (Einstellungserlass).

Die jeweils gültigen Rechtsgrundlagen zur Lehrereinstellungen finden Sie auf der entsprechenden Seite von LehrerOnline in Baden-Württemberg

Gemäß dem Einstellungserlass werden „die Lehramtsbewerberinnen und –bewerber […] im Rahmen der verfügbaren Stellen und Mittel sowie dem regionalen Bedarf für die Einstellung ausgewählt.“ (Ziffer 1.1)

Gemäß § 9 Beamtenstatusgesetz [werden Lehrkräfte] nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung eingestellt.“ (Ziffer 1)

Die Qualifikation der Lehramtsbewerberinnen und der Lehramtsbewerber wird in der Leistungszahl ausgedrückt.

Berechnung der Leistungszahl

Die Leistungszahl wird gemäß Ziffer 1.2 des Einstellungserlasses aus der Summe des Studienabschlusses und der abschließenden Lehramtsprüfung gebildet.

Wartezeiten und Zusatzqualifikationen wie z. B. Vertretungstätigkeiten haben keinen Einfluss auf die Gesamtqualifikation.

Mit Studienabschluss Master of Education

Bei Lehramtsbewerberinnen und –bewerbern mit Bachelor- und Masterabschlüssen wird die Leistungszahl ab dem Einstellungsverfahren 2020 aus der Summe

gebildet.

Mit Studienabschluss Erstes Staatsexamen

Bei Lehramtsbewerberinnen und -bewerbern mit Erstem Staatsexamen wird die Leistungszahl aus der Summe

  • des Zwanzigfachen der Durchschnittsnote der Ersten Lehramtsprüfung und
  • des Zwanzigfachen der Durchschnittsnote der Zweiten Lehramtsprüfung

gebildet.