Informationen zum Prüfungssystem, zu den Prüfungen sowie zur Errechnung der Gesamtnoten im Bachelor- und Masterstudiengang an der Universität

Studienbegleitendes Prüfungssystem

Sowohl im Bachelor- als auch im Master-Studiengang sind studienbegleitende Prüfungsleistungen (PL) zu erbringen, die schriftlich oder mündlich erfolgen und sich auf einzelne Veranstaltungen oder auf ganze Module beziehen können. Mit dem System der studienbegleitenden Prüfungen wird ein kontinuierliches Lernen gefördert.

Es gibt auch Lehrveranstaltungen, in denen keine studienbegleitenden Prüfungen abzulegen sind. Der Erwerb der vorgesehenen ECTS-Punkte erfolgt in diesem Falle durch das Erbringen von schriftlichen, mündlichen oder praktischen Studienleistungen (SL), die bestanden werden müssen, jedoch nicht benotet werden.

Orientierungsprüfung

Die Orientierungsprüfung im Bachelorstudiengang soll nachweisen, dass Sie erfolgreich grundlegende Kenntnisse und Kompetenzen in ihren Fächern erworben und somit Ihre grundsätzliche Eignung zum Studium bewiesen haben. Die Orientierungsprüfung erfolgt studienbegleitend, indem Sie die entsprechenden Leistungen bis zum Ende des 2. Semesters erbringen (spätestens jedoch zum Ende des 3. Semesters).

Über Inhalt und Umfang der erforderlichen Prüfungs- und Studienleistungen informieren Sie sich bitte anhand der jeweiligen fachspezifischen Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung.

Regularieren Orientierungsprüfung:

Zu den Regularien der Orientierungsprüfung s. § 17 der Studien- und Prüfungsordnung für den polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang.

Polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelor mit Lehramtsoption

Prüfung

Durch die Bachelorprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die im Studium vermittelten Fachkenntnisse erworben haben, die Zusammenhänge der gewählten Fächer überblicken und die Fähigkeit besitzen, die entsprechenden wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnisse anzuwenden.

Die Bachelorprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen (Modulprüfungen) in den gewählten Fächern einschließlich der Bachelorarbeit. Sie ist bestanden, wenn alle geforderten Studienleistungen erbracht und alle Modulprüfungen mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet wurden.

Regularieren Bachelorprüfung:
Zu den Regularien der Bachelorprüfung s. § 7 ff. der Studien- und Prüfungsordnung für den polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang.

Note

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich aus den Abschlussnoten in den beiden gewählten Fächern (jeweils vierfach gewichtet) und der Note der Bachelorarbeit (einfach gewichtet). Bei einer Kombination mit einem künstlerischen Fach wird die Abschlussnote im wissenschaftlichen Fach sechsfach gewichtet, die Abschlussnote im künstlerischen Fach neunfach und die Bachelorarbeit zweifach.

Die Bildung der Abschlussnoten in den wissenschaftlichen Fächern ist in den jeweiligen fachspezifischen Bestimmungen in Anlage B der Studien- und Prüfungsordnung für den polyvalenten 2-Hauptfächer-Studiengang geregelt.

Regularieren Bachelornote:
Zu den Regularien der Bachelornote s. § 22 ff. der Studien- und Prüfungsordnung für den polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang.

Regularien Abschlussnoten in den Fächern:
Die Bildung der Abschlussnoten in den wissenschaftlichen Fächern ist in den jeweiligen fachspezifischen Bestimmungen in Anlage B der Studien- und Prüfungsordnung für den polyvalenten 2-Hauptfächer-Studiengang geregelt.

Bachelorarbeit

In einem Ihrer beiden Fächer schreiben Sie zum Ende Ihres Studiums die Bachelorarbeit mit einem Leistungsumfang von 10 ECTS-Punkten. Mit der Bachelorarbeit zeigen Sie, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Thema Ihres Fachs nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Das Thema Ihrer Arbeit sprechen Sie im Vorfeld mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer ab.

Die Zulassung zur Bachelorarbeit erfordert mindestens 60 ECTS-Punkte in dem jeweiligen Fach (und ggf. weitere fachspezifische Voraussetzungen) und erfolgt auf schriftlichen Antrag. Nach Vergabe des Themas durch den Prüfungsausschuss beträgt die Bearbeitungszeit drei Monate.

Regularieren Bachelorarbeit:
Zu den Regularien der Bachelorarbeit s. § 18ff. ff. der Studien- und Prüfungsordnung für den polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang.

Master of Education

Prüfung

Durch die Masterprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die im Studium vermittelten Fachkenntnisse erworben haben, die Zusammenhänge der gewählten Fächer überblicken und kritisch beurteilen können und die Fähigkeit besitzen, die entsprechenden wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnisse anzuwenden.

Die Masterprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen (Modulprüfungen) in den gewählten Fächern einschließlich der Masterarbeit. Sie ist bestanden, wenn alle geforderten Studienleistungen erbracht und alle Modulprüfungen mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet wurden.

Regularieren Masterprüfung:
Zu den Regularien der Masterprüfung s. § 8 ff. der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education für das Lehramt Gymnasium.

 

Note

Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich als das gewichtete arithmetische Mittel der Abschlussnoten in den beiden gewählten Fächern und in den Bildungswissenschaften (jeweils zweifach gewichtet) sowie der Note der Masterbeit (einfach gewichtet).

Regularieren Masternote:
Zu den Regularien der Masternote s. § 22 ff. der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education für das Lehramt an Gymnasien.

Regularien Abschlussnoten in den Fächern:

Die Bildung der Abschlussnoten in den wissenschaftlichen Fächern ist in den jeweiligen fachspezifischen Bestimmungen in Anlage B der Studien- und Prüfungsordnung für den Master of Education für das Lehramt Gymnasium geregelt.

Masterarbeit

In einem Ihrer beiden Fächer oder in den Bildungswissenschaften schreiben Sie zum Ende Ihres Studiums die Masterarbeit mit einem Leistungsumfang von 15 ECTS-Punkten. Mit der Masterarbeit zeigen Sie, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Thema selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Das Thema Ihrer Arbeit sprechen Sie im Vorfeld mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer ab.

Die Zulassung zur Masterarbeit erfordert mindestens 60 ECTS-Punkte im Studiengang Master of Education (und ggf. weitere fachspezifische Voraussetzungen) und erfolgt auf schriftlichen Antrag. Nach Vergabe des Themas durch den Prüfungsausschuss beträgt die Bearbeitungszeit vier Monate.

Regularieren Masterarbeit:
Zu den Regularien der Masterarbeit s. § 18ff. der Studien- und Prüfungsordnung für den Master of Education für das Lehramt Gymnasium.