Die Landesregierung hat am 10. Oktober 2017 beschlossen, dass die Möglichkeit für einen Vorbereitungsdienst in Teilzeit für die wissenschaftlichen Lehrämter eröffnet werden soll.
Hierfür müssen zunächst die beamtenrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Deshalb wurde das Innenministerium beauftragt, die zur Einführung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit notwendigen Änderungen im Landesbeamtengesetz vorzubereiten. Gleichzeitig werden seitens des Kultusministeriums derzeit die entsprechenden Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vorbereitet. Geplant ist, dass diese Regelungen 2018 in Kraft treten, so dass die angehenden Lehrkräfte zum Frühjahr 2019 davon profitieren können. Eine verbindliche Zusage ist aber zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da dies von der rechtzeitigen Schaffung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen abhängig ist.
Bitte bewerben Sie sich dennoch fristgerecht für den Vorbereitungsdienst über das VD-Online-Bewerbungsportal und teilen Sie Ihr Interesse am Vorbereitungsdienst in Teilzeit der Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter für Ihr Lehramt des zuständigen Regierungspräsidiums sowie Cc Ulrike.kornmeier@km.kv.bwl.de per E-Mail (Name; Vorname; Schulart; Seminarortswunsch und Grund für die Teilzeitbeschäftigung) mit.
Sollte der Vorbereitungsdienst in Teilzeit wider Erwarten nicht schon für das Jahr 2019 realisiert werden können, besteht für Sie die Möglichkeit, schadlos von Ihrer Bewerbung zurückzutreten und sich erneut für den Vorbereitungsdienst 2020 zu bewerben.
Weitere Informationen finden Sie auf LEHRER-ONLINE-BW.