Mythos oder Wahrheit? Gymnasiales Lehramt im Blick

An der Lehramtsberatung für gymnasiales Lehramt begegnen wir immer wieder Annahmen zum Lehramtsstudium und Referendariat, die nicht stimmen, oder wir treffen auf Studierende, denen wichtige Informationen für Ihren Ausbildungsweg zur Lehrer*in nicht bekannt sind. Einige dieser Punkte haben wir auf unserer neuen Postkarte „Mythos oder Wahrheit“ zusammengestellt. An dieser Stelle möchten wir die einzelnen Aspekte etwas ausführlicher beleuchten und Ihnen nützliche Hinweise zur Verfügung stellen.

 

1. Auch Lehramtsstudierende der Uni erhalten und benötigen einen PH-Account.

 

2. Für den Master of Education ist eine fristgerechte Bewerbung nötig, bei der Zulassungsbeschränkungen und Sprachvoraussetzungen zu beachten sind.

 

3. Bei der Bewerbung für das Referendariat (immer 15.03.-15.06. des Vorjahres) muss der Nachweis eines Berufs- oder Sozialpraktikums vorliegen.

 

4. Der Besitz eines Pferdes und die Abschlussnote des Bachelors und Masters beeinflussen die Ortszuweisung für das Referendariat.

 

5. Für die Einstellung nach dem Referendariat sind Sozialpunkte entscheidend.

 

6. Eine psychotherapeutische Behandlung schließt eine spätere Verbeamtung aus.

 

Sie haben weitere Fragen zum gymnasialen Lehramt oder möchten ein Beratungsgespräch vereinbaren, dann kontaktieren Sie gerne die Lehramtsberatung der Universität Freiburg:
lehramtsberatung@zv.uni-freiburg.de